Große Koalition bietet Vorteile für kleine Unternehmen

Bis zur grundlegenden Neuordnung der Unternehmenssteuer sollen die Körperschafts- und Gewerbesteuer erst einmal unangetastet bleiben, so der Beschluss der großen Koalition. Finanzexperte Dr. Michael Meister von der CDU: "Wir wollen uns nicht durch Vorfestlegungen bei der großen Reform behindern." Peer Steinbrück, neuer SPD-Finanzminister will aber den Mittelstand bis dahin durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten etwas entlasten.

Einen weiteren Fortschritt bringen Vereinbarungen der großen Koalition, für Kleinunternehmen bei der Umsatzsteuer die Ist-Versteuerung einzuführen. Das bedeutet: Die Umsatzsteuer muss erst abgeführt werden, wenn die zugrunde liegenden Beträge tatsächlich eingegangen sind. Die Umsatzgrenze für diese Erleichterung soll ab 2006 für Deutschland West bei 250 000 Euro liegen, im Osten soll die bisher geltende Grenze von 500 000 Euro über 2006 hinaus verlängert werden.

Nicht mehr viel wissen will die Koalition von den Jobgipfel-Beschlüssen vom März. Damals waren sich Rotgrün und CDU/CSU einig, den Körperschaftssteuersatz von 25 auf 19 Prozent zu reduzieren und Personengesellschaften eine umfassendere Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer zu ermöglichen. Geblieben ist von den März-Beschlüssen nur noch die Befreiung von der Erbschaftssteuer für Erben, wenn sie den geerbten Betrieb zehn Jahre oder länger weiterführen. (ml)