Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den von der FIFA beanspruchten Markenschutz für die Worte "Fußball WM 2006" und "WM 2006" aufgehoben. "Dank des BGH-Urteils dürfen nicht nur alle Bildschirm- oder Notebook-Anbieter, sondern auch jeder beliebige Baumarkt oder Pizzabäcker mit der WM werben, ohne Abmahnungen und einstweilige Verfügungen befürchten zu müssen", meldet unter anderem die neue Zeitschrift für ITK-Marketing "target:IT", die es auf Papier und als PDF zum Download gibt. Der von der FIFA zugesagte Sponsorenschutz sei missglückt. Die BGH-Richter befanden, dass die sprachlichen Bezeichnungen des Sportereignisses nicht als Marke gelten können, da ihr die nötige Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft fehle (siehe auch "Zur Fußball-WM drohen Abmahnungen und Lizenzkosten" sowie "WM-Übertragungen in Unternehmen sind umstritten"). 
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