Diskretion schützt bei Geschäften in Krisenregionen

Mittelständische Firmen befinden sich in einer Zwickmühle, wenn ihnen lukrativen Aufträge in Krisenregionen angeboten werden. Einerseits können sie es sich nicht leisten, die Chancen auszuschlagen, andererseits stehen ihnen kaum Mittel für einen professionellen Schutz der Mitarbeiter vor Ort zur Verfügung. Ein typisches Beispiel ist der letzte spektakuläre Entführungsfall der beiden deutschen Ingenieure Bräunlich und Nitzschke. Was vielen nicht bewusst ist: Neben dem Irak sind auch scheinbar problemlose Länder wie Mexiko durchaus heiße Pflaster.

Weil Diskretion ein wesentlicher Erfolgsfaktor für guten Schutz gegen Kidnapper und Wegelagerer ist, haben KMU es schwer, im Vorfeld an seriöse Information heranzukommen. Zum Beispiel dürfen Assekuranzen, die Lösegeldversicherungen anbieten, für diesen Service nicht werben. Ein Beitrag in der Zeitschrift Wirtschaft der IHK München listet dennoch neben den ausländischen Versicherungen Hiscox, AIG (USA) und PIA-Nassau Europe auch die deutsche Gerling und mit Einschränkungen die Allianz Versicherung als Unternehmen auf, die solche Versicherungsformen anbieten. Diese greifen aber erst, wenn bereits Schlimmes passiert ist. Ein verantwortungsvoller Arbeitgeber muss daher alles unternehmen, solche Krisensituationen von vorne herein zu vermeiden.

Seriöse Anlaufstellen für Informationen sind der Deutsche Industrie- und Handelskammertag mit Links zu allen Industrie- und Handelskammern (die dann die Beratung vornehmen) sowie das Auswärtige Amt mit seinen Länderinformationen. Weitere Anknüpfungspunkte bieten folgende Links:

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