EU will faire Vergabe von geringwertigen Aufträgen

Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die faire Vergabe von Aufträgen mit geringem Auftragswert durch die öffentliche Hand veröffentlicht. Die Leitlinien der EU-Kommission, die in Form einer Auslegungsmitteilung vorliegen, enthalten Vorschläge, wie die öffentliche Hand im Einklang mit den Binnenmarktgrundsätzen der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit handeln sollte. Zudem werden Beispiele genannt. Die Leitlinien gelten auch für bestimmte Dienstleistungen, die nicht vollständig unter die EU-Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen fallen.

Die Aufträge mit geringem Volumen machen den Großteil der öffentlichen
Aufträge in der EU aus, in manchen Mitgliedstaaten sogar mehr als 90
Prozent. Sie bieten besonders kleinen und mittleren Unternehmen
erhebliche Chancen. Die Vorschriften der Richtlinien zum öffentlichen
Auftragswesen gelten für diese Aufträge nicht, da ihr Wert weniger als
211 000 Euro (Dienstleistungs- oder Lieferaufträge) bzw. weniger als 5
278 000 Euro (Bauaufträge) beträgt. Die Auslegungsmitteilung
der Kommission versteht sich als Hilfestellung für öffentliche
Auftraggeber bei der Einhaltung der vom EuGH entwickelten Standards.
(ml) ENGLISH

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