Ende Juni hat der Bundestag das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen (wir berichteteten darüber). Mit diesem Gesetz kommt Deutschland seiner Verpflichtung nach, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umzusetzen. Ein heftiger Streit entbrannte über den Umfang des Gesetzes, das deutlich über die Vorgaben der EU hinausgeht und von CDU/CSU und Arbeitgeberverbänden in der jetzigen Form mehrheitlich abgelehnt wird. Welche Lebensbereiche die Richtlinien regeln, beschreibt das Bundesministerium der Justiz in einer Pressemitteilung mit ausführlichen Erläuterungen, die zu lesen empfehlenswert ist. (ml) 
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