Beruf des Versicherungsvermittlers neu geregelt

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mitteilt, wurde am Donnerstag vom Bundestag der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie beschlossen. Mit dem Gesetz harmonisiert die Bundesregierung die Tätigkeit der Versicherungsvermittler gegenüber den Bestimmungen im restlichen Europa.

Damit werden grenzüberschreitende Vermittlungen erleichtert. Darüber hinaus sollen Verbraucherrechte gestärkt werden. Das Gesetz wird den bisher frei zugänglichen Beruf des Versicherungsvermittlers neu regeln. Es werden Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden eingeführt. Auch Versicherungsberater fallen unter die neue Regelungen.

Als Erlaubnis- und Registrierungsstellen für die derzeit etwa 500.000 einzutragenden Versicherungsvermittler sind die Industrie- und Handelskammern vorgesehen. Durch Vernetzung wird ein allgemein zugängliches Online-Register errichtet.

Für bereits tätige Versicherungsvermittler sind Übergangsregelungen vorgesehen. Im November soll das Gesetz abschließend im Bundesrat beraten werden. (BMWi/ml)