Beruflich genutzte Arbeitszimmer sind steuerlich absetzbar. Schon bisher zog das Finanzamt der Absetzbarkeit jedoch enge Grenzen. Nun werden die Voraussetzungen zum Jahreswechsel noch einmal verschärft. Diplom-Finanzwirt Karsten Schmidt ist Steuerberater in Berlin-Wilmersdorf und erläutert die wichtigsten Rahmenbedingungen und Änderungen. (ml)
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