Jede Schuld ist nur zeitlich begrenzt einforderbar. Dieser Zeitraum heißt Verjährungsfrist. Mit dem aktuellen Jahreswechsel enden Ansprüche, die im Laufe des Jahres 2003 entstanden sind. Unsere Expertin für dieses Thema, Rechtsanwältin Dr. Katharina Freytag, rät dringend, diese Forderungen rechtzeitig geltend zu machen. Sie beschreibt, wie das geht, wo Fallstricke lauern und welche Umstände die Verjährungsfrist verlängern können. (ml)
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