Elektronische Signatur: E-Dokumente sind vor Gericht meist wertlos

Je mehr elektronische Dokumente im Geschäftsalltag dominieren und dem Papier den Rang ablaufen, desto wichtiger wird ihre Rolle vor Gericht im Falle einer juristischen Auseinandersetzung. Das Problem aus Juristensicht: Werden elektronische Dokumente von ihrem Ursprungsformat in ein anderes Format umgewandelt, gehen eventuell vorhandene elektronische Signaturen verloren und die Dokumente sind aus Juristensicht wertlos.

Um die Rechtssicherheit elektronischer Dokumente auch langfristig zu gewährleisten, haben Wissenschaftler im Rahmen des Forschungsprojektes TransiDoc ein Verifikationstool entwickelt, das Dokumente bei einer Formatumwandlung mit einem elektronischen Siegel ausstattet.

„Bei der Transformation elektronischer Dokumente – etwa von Word in PDF – geht die elektronische Signatur verloren und damit die Prüfbarkeit des Dokuments hinsichtlich seiner Unverfälschtheit und Herkunft. Damit verliert das Dokument auch seine ursprüngliche Beweiskraft vor Gericht“,

so Projektleiter Alexander Rossnagel. Bei dem Forschungsprojekt gehe es in erster Linie darum, auf das Problem aufmerksam zu machen und erste Lösungsvorschläge zu präsentieren, begründet der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel seine Arbeit.

Als mögliche Lösung des Problems könne eine Verifikationssoftware Dokumente zukünftig mit Zusatzinformationen versehen, wenn diese in ein anderes Dateiformat umgewandelt werden. So könnte die Software während des Umwandlungsprozesses die Echtheit der digitalen Signatur überprüfen und einen Vermerk im transformierten Dokument anfügen. Über einen entsprechenden Reader könnten diese Zusatzinformationen schließlich von Richtern und Rechtsanwälten wieder ausgelesen und damit die Echtheit bestätigt werden.

Beteiligt sind an dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geförderten Projekt das Zentrum für Informations- und Medizintechnik des Uni-Klinikums Heidelberg (ZIM), die InterComponentWare AG (ICW), die Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung an der Universität Kassel (provet) sowie die Bundesnotarkammer als assoziierte Partnerin. Konsortialführer ist das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT in Darmstadt. (idw/pressetext/ml)