Kleinste Firmen und Selbstständige unterliegen – bis zu einer gewissen Gewinn- und Umsatzgrenze – keiner Buchführungspflicht. Das spart Einzelkämpfern und Firmen in der Aufbauphase Kraft und Geld. Zum Jahreswechsel gelten neue Spielregeln. Diplom-Finanzwirt Karsten Schmidt erläutert in unserem aktuellen Podcast, was sich ändert. (ml)
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