Unternehmen offen für Änderungen des Handelsrechts

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat eine Reihe von Vorschlägen zur Modernisierung des Bilanzrechts erarbeitet. Das geplante Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetz (BilMoG) soll das deutsche Handelsrecht vereinfachen und stärker an internationale Rechnungslegungsstandards heranführen, damit deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb um Eigen- und Fremdkapital gestärkt werden. Die Studie „Modernisierung des HGB“ der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Deloitte untersuchte nun die Akzeptanz der Vorschläge in der Wirtschaft. Dazu wurden 290 mehrheitlich mittelständische deutsche Unternehmen schriftlich befragt.

Die Vorschläge des DSR werden laut dieser Studie von den Unternehmen in Deutschland überwiegend begrüßt. Im Einzelnen betreffen die Änderungsvorschläge des DSR vor allem die Abschaffung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten im Jahresabschluss. Es geht außerdem um die Abschaffung von Konsolidierungs- sowie Ausweiswahlrechten im Jahres- und Konzernabschluss . Letztere stellen nach Meinung der Berater eine deutliche Vereinfachung dar, ohne dabei den Informationsgehalt für die Adressaten einzuschränken.

Die Ergebnisse zeigen, dass lediglich fünf der insgesamt 35 Einzelvorschläge des DSR tendenziell auf Ablehnung stießen. Die übrigen Vorschläge zur Abschaffung von Wahlrechten, die den Unternehmen im Vergleich zu den entsprechenden International Financial Reporting Standards (IFRS) erheblichen Spielraum bei der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einräumen, werden hingegen begrüßt.

Die Zustimmungsrate steht in engem Zusammenhang mit bestimmten Unternehmensmerkmalen: Zum einen weisen GmbHs signifikant niedrigere Zustimmungswerte auf als Aktiengesellschaften. Entsprechend eng ist die Zustimmung mit der Kapitalmarktorientierung des jeweiligen Unternehmens verknüpft. Zum anderen gilt: Je höher der Umsatz des betreffenden Unternehmens, desto höher ist die Zustimmung zu den Vorschlägen des DSR. Dabei ist den befragten Unternehmen überwiegend eine Vereinheitlichung der unternehmensweiten Rechnungslegung – verbunden mit Einsparpotenzialen – wichtig. Als weitere positive Auswirkungen der HGB-Modernisierung gelten die Verbesserung des Ratings von Kreditgebern sowie verschiedene steuerliche Aspekte.

Die Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Universitäten Duisburg-Essen und Ulm durchgeführt. Sie kann kostenlos per Download aus dem Internet abgerufen werden. (Deloitte/ml)