Neue Grenzwerte für Rattern und Rütteln

Lärm, Erschütterungen, Vibrationen und ähnliche Störeinflüsse sind tückisch. Sie werden auch dann noch als lediglich unangenehm empfunden, wenn sie in Wirklichkeit bereits Grenzwerte überschritten haben, ab denen körperliche Schäden auftreten. Deshalb ist am 9. März 2007 die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen mit neuen Grenzwerten in Kraft getreten.