Die fünfte Novelle zur Verpackungsverordnung birgt für Internethändler Erleichterungen, aber auch Tücken. So entfalle zwar die Pflicht, auf der Homepage auf die Rückgabemöglichkeit von Verpackungen hinzuweisen, der Internethändler müsse nun aber sicherstellen, dass tatsächlich alle Verpackungen, die er an seine Kunden versendet, bei einem Entsorger registriert sind, also mit einem entsprechenden Zeichen versehen sind, mahnt die IT-Recht-Kanzlei.
Die auf solche Fragen spezialisierte Kanzlei weiter: Verschickt ein Internethändler tatsächlich nur Verpackungen, die von Haus aus (beispielsweise vom Hersteller oder vom Großhändler) bereits registriert sind, so muss er sich um nichts mehr kümmern. Falls ein Internethändler jedoch Verpackungen (auch Füllmaterial, Kartons etc.) versendet, die nicht registriert sind, so bleibt ihm nur die Möglichkeit, sich selbst bei einem Entsorger anzumelden. Die neue Verpackungsverordnung möchte damit Lücken im Entsorgungssystem schließen, die dadurch entstanden sind, dass sich viele Hersteller und Händler in der Vergangenheit keinem flächendeckenden Entsorgungssystem angeschlossen haben, sich aber auch nicht selbst um die Rücknahme von Verpackungen gekümmert haben.
Bis zum Inkrafttreten der Änderungen der Verpackungsverordnung muss allerdings noch die alte Verpackungsverordnung strikt beachtet werden. Wann die neue Verpackungsverordnung in Kraft tritt und damit die bisherige Fassung ablöst, steht noch nicht fest. Damit ist jedoch in den nächsten Monaten zu rechnen. Das diesbezügliche Gesetzgebungsverfahren ist bereits weit fortgeschritten, das Gesetz hat den Bundestag und auch den Bundesrat passiert.
Wer den Vorgaben der Verpackungsverordnung dann zuwiderhandelt, verhält sich zum einen wettbewerbswidrig. Zum anderen stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer empfindlichen Geldbuße (bis zu 50.000 Euro) geahndet werden kann. Die wichtigen Regelungen für Internethändler ergeben sich aus § 6 der neuen Verpackungsverordnung. Da heißt es in § 6 Absatz 1 Satz 1: “Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren System nach Absatz 3 zu beteiligen”.
Hieraus geht hervor, dass die Verpackungen entweder vom Hersteller, einem Großhändler oder notfalls vom (kleinen) Internethändler registriert werden müssen. Es geht also nicht darum, dass jeder Internethändler registriert ist, sondern darum, dass alle Verkaufsverpackungen, die im Umlauf sind, registriert sind, d.h. dass für diese die Entsorgung und Verwertung gesichert ist. Welche Voraussetzungen so ein Entsorgungssystem erfüllen muss, ergibt sich aus Absatz 3. Dort heißt es: “Ein System hat flächendeckend im Einzugsgebiet des verpflichteten Vertreibers unentgeltlich die regelmäßige Abholung gebrauchter, restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise zu gewährleisten (…)”. Bei Internethändlern als entsprechend “verpflichtete Vertreiber” ist ganz Deutschland Einzugsgebiet in diesem Sinne, wenn er Kunden in ganz Deutschland beliefert. Somit sollte die Verpackung bei einem deutschlandweit tätigen Entsorger registriert sein.
In § 6 Absatz 1 Satz 3 der neuen Verpackungsverordnung ist die Kernverpflichtung für Internethändler noch einmal klar und deutlich formuliert. Dort heißt es: “Verkaufsverpackungen nach Satz 1 dürfen an private Endverbraucher nur abgegeben werden, wenn sich die Hersteller und Vertreiber (hierunter sind auch die Internethändler zu verstehen) mit diesen Verpackungen an einem System nach Absatz 3 beteiligen.”
Die Kanzlei empfiehlt allen Internethändlern, genau darauf zu achten, wann die novellierte Verpackungsverordnung in Kraft tritt und sich in der noch verbleibenden Zeit in aller Ruhe beraten zu lassen, ob ein Vertrag mit einem Entsorger oder eine Umstellung auf entsprechend registriertes Verpackungsmaterial wirtschaftlicher ist. Wer allerdings selbst importiert, müsse genau prüfen, ob die Waren vom Hersteller in registrierte Materialien verpackt werden. Andernfalls müssen importierende Händler für eine entsprechende Entsorgung selbst sorgen, mahnt die Kanzlei. (IT-Recht-Kanzlei/ml)
| Dringender Hinweis der Redaktion an unsere Leser:
Bei konkreten Fragen zur Anwendung solcher Rechtsvorschriften sind wir nicht die ríchtigen Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich an ihre Berufsverbände, Kammern oder an die für die Vorschriften zuständigen Behörden. In komplizierten Fällen raten wir dringend zur Konsultation entsprechend erfahrener Rechtsberater. Eine ausgezeichnete Informationsquelle für Fragen rund um die Verpackungsordnung bietet die “it-recht kanzlei” in München auf ihrer Homepage. |






tipp an alle. macht es wie ich. kehrt dieser beamtendikdatur den rücken. wenn erst mal der letzte arbeitende mensch abgehauen ist, aus diesem ausgepressten land, können sich die beamten selber abzocken.
Wir haben unseren Kunden empfohlen sich registrieren zu lassen. Dabei ist interessant, dass es sehr unetrschiedliche preise gibt, die aber garnicht so hoch sind! So sind 500 KG verpackungsmaterial für 150 EURO “lizenziert!” – da kann man schon gewaltig was versenden!
Habe mich als Versicherungsmakler verabschiedet (Aufzeichnungspflicht der Beratung – Protokollierung von Allem) um mich um feierwillige und deren Dekoration zu kümmern.
Und jetzt das.
Man würde sich wünschen, in einer Bananenrepublik zu leben. Unnütze Bürokratie, die nur Arbeit macht und Geld kostet. Außerdem steht man immer mit einem Bein im Gefängnis, wenn ein Komma im Impressum fehlt. So langsam macht das keine Spass mehr.
Ich glaube ganz fest daran, dass einige “kluge Köpfe” bereits jetzt an weiteren Highlights arbeiten, die das Leben noch schwerer machen.
In diesem Sinne
Geld ist nie weg, nur manchmal woanders
Zusammengefasst für Blondi:
- Gewerbe angemeldet
- Kaufe Ware in Ungarn, lasse die Verpackung dort.
- Kaufe Kartons in Deutschland bei der Firma x.
bietet Vertrag an, ich nehme aber nicht
- Kaufe Chips in Deutschland bei Firma y.
bietet Vertrag an, den Vertrag würde ich nehmen,
es könnte sein, dass ich die Entsorgung brauche.
Kunde bestellt
- Nehme Karton, Ware, Chips – schicke zum Kunden
- statt dass Kunde Kartonage in die Papiertonne schmeißt,
biete an: hole Verpackungsmaterial zurück.
Schreibe dies auf Homepage, Rechnung, Katalog usw.
Kunde meldet sich
- sage, wo er die Chips entsorgen kann
- beauftrage Hermes (DHL, GP, UPS) mit der Rückholung
der Kartonage.
- verwende Karton für die nächste Bestellung
ist das ok?
Karton kam aus Norddeutschland zu mir: 500 km
(günstigste Anbieter im Internet)
Kunde wohnt z. B. in Stuttgart: 500 km zu mir
(ich wohne Mitten Deutschlands)
Karton kommt zurück: 500 km zu mir
ist das nicht ein bisserl idiotisch?
Alternativ: ich färbe die Chips grün, blau, gelb und schon versende keine Verpackungen sondern Spielzeug, das nicht zur Entsorgung gedacht ist. Damit können Kinder basteln.
Da werden die Versandhändler mal wieder zusätzlich geschröpft und die nächste Abmahnwelle kommt auf uns zu. Warum werden nicht einfach alle Kartonagen bereits vom Hersteller registriert? Damit der Privatmann der mal selber ein Paket verschickt nicht belastet wird? Ist es bei dem dann kein Müll der entsorgt werden muss? Ohne Worte.
Pingback: Große Diskussion um die neue Verpackungsnovelle auf blogdelight
Leute, Leute!!
In was für für einem Affenstall leben wir eigentlich!? Der Wasserkopf wird immer größer, bläht sich frei nach Gutdünken auf, um gleichzeitig den Rest der Bevölkerung, der noch etwas erwirtschaftet, mit Auflagen, Kosten und Zeitdiebstahl zu erdrücken.
Mein Plädoyer: Macht die Hälfte des Verwaltungspersonals in allen Bereich zu Arbeitslosen! Das wird billiger, als wenn sie idiotische Formblätter zu jedem Mist erfinden, die einzig und allein den Zweck haben, dem Wasserkopf eine scheinbare Existenzberechtigung zu verleihen.
Parkinson lässt grüßen!
… die Redaktion hat hoffentlich schon mitgezeichnet…
@my-meerkat
Die Redaktion wünscht Ihrer Petition viel Erfolg!
Hallo zusammen,
als Internethändlerin auf der Plattform Dawanda habe ich stellvertretend für uns alle eine Petition gegen die Verpackungsnovelle verfasst.
Wir brauchen noch Mitzeichnende, damit die Petition im Deutschen Bundestag gehört wird.
Weitere Informationen findet Ihr im Forum von Dawanda unter “Mitteilungen” sowie in meinem Shop (Nutzername siehe oben -ich weiß nicht, ob man hier Links posten darf, deshalb lasse ich es gleich sein). Nein – das ist keine Werbung für meinen Shop ;-)
Unter der Webseite des Deutschen Bundestages – E-Petitionen – findet Ihr die Petition unter “Abfallwirtschaft – Kleine und mittlere Gewerbe nicht benachteiligen”.
Vielen Dank für Eure Mitzeichnung und Unterstützung!
D. Ernsting
@wolf
Eine untere Mengengrenze ist uns nicht bekannt.
@an alle Leser: Konsultieren Sie bei Rechtsfragen entsprechende Fachleute (Juristen, Behörden, Kammern, Verbände). Als Nachrichten-Portal sind wir weder die geeigneten Ansprechpartner noch können wir verbindliche Antworten geben.
was ist mit 4 selbstgebauten versandkisten aus holz und karton, mit zeitungen als füllmaterial pro jahr?
@dani:
Derart spezielle Fragen können wir als Nachrichtenportal definitiv nicht beantworten. Bitte fragen Sie Ihren Entsorgungspartner.
Wenn ich z.B. an einem Entsorgungssystem teilnehme kostet mich das ca. 150EUR/Jahr. Dafür ist dann einen Menge von ca. 400Kg Pappe incl. Ich versende aber max. 30Kg Verpackung im Jahr. Kann ich dann Kartons an andere Händler weiterverkaufen? Die Entsorgung ist ja durch meine Gebühr bereits im Vorfeld bezahlt und damit sichergestellt worden.
@SG-Handel
Ich nehme mal an, es geht um Autoteile bei eBay. Die Entsorgung von RESY-Verpackungen ist für den Entpacker nicht kostenlos und kann von Endkunden auch nicht in die allgemeinen Müllcontainer geworfen werden. Empfehlungen und Kostenschätzungen können wir nicht abgeben, weil wir keine Anbieter getestet haben. Über die Kosten und über die Entsorgungsformalitäten seines eigenen Systems kann jeder Entsorger umfassende Auskunft geben.
Wie siehts mit dem RESY-Zeichen aus? Reicht das zu? Hab auch schon gehört, man müsse in Einzelfall Nachweise (Lizensen) vorweisen können.
Welche Entsorger sind zu empfehlen und was kostet der Spaß eigentlich in etwa???
Danke für Antworten
@Peter
Registrierte Kartons verlieren diese Registrierung durch den Gebrauch nicht, sind also im Sinne der Verpackungsordnung zulässig. Es soll ja nur die Entsorgung sichergestellt werden. Ob nach dem ersten oder dem 100sten Gebrauch ist unerheblich.
Die Registrierung ist entweder an einem entsprechenden aufgedruckte Siegel erkennbar (z.B. Siegel des Dualen Systems) oder Sie lassen sich vom Lieferanten der Kartons eine entsprechende (schriftliche) Zusicherung aushändigen. (ml)
….wie ist die Rechtslage, wenn ich gebrauchte Kartons einer ansässigen Fa. für die Versendung meiner Waren benutze ? wie kann ich erkennen, ob die Kartons lizensiert sind?
Noch ist die Novelle und damit die neue Regelung nicht abgenickt. Aber sie wird kommen, darin sind sich alle einig. In der Tat scheint vieles an der Novelle nicht wirklich durchdacht zu sein. Tatsächlich sprechen selbst Anwälte das Thema Kleinversand in diesem Zusammenhang lieber noch nicht an. Wir vermuten, dass noch vor Inkraftteten eine Korrektur erfolgt oder kurz danach Gerichte eine nachträgliche Korrektur anbringen werden.
@Jörg
Eine Lösung für Ihren Fall könnte so ausschauen: Briefumschläge mit dem grünen Punkt verwenden (damit ist die Transportverpackung registriert). Ihre selbst gebastelten Schachteln bekleben sie mit je einem Papierblümchen (kostet ganz wenig und freut den Kunden) und schon versenden Sie keine schnöden Verpackungen sondern wertvolles Kunsthandwerk (Merkmal: individuelle händische Produktion), das selbstverständlich nicht zur Entsorgung gedacht ist. (ml)
was ich vergas im vorartikel zu erwähnen: die 30-40 Briefumschläge kosten ca. 2-3 Euro. Der pauschal zu zahlende Beitrag zum Dualen System kostet ein vielfaches mehr, als der Wert der Umschlage. Da kann man getrosst sein Kleingewerbe einstellen.
Wie ist das denn bei einem normalen Briefumschlag. Ich versende kleine selbst gebastelte Schachteln flach gefaltet, in einem ganz normalen C6 (114x162mm) Briefumschlag, oder auch mal in einem breiteren DL (110x220mm) Umschlag, muss ich dafuer auch eine Freistellung bei einem Dualen System bezahlen? Irgendwie klingt das total lächerlich, zumal ich davon wenn es hoch kommt 30-40 im Jahr versende. Ich habe Kleingewerbe angemeldet, weil nun mal Gewinnerziehlungsabsicht besteht. Aber mein Gewinn im Jahr ist nicht mal 300 Euro.
Wenn ich also privat einen normalen Brief versende, ist das ok, wenn ich aber gewerblich bin und einen normalen Brief versende, muss ich an ein Duales System zahlen, hab ich das so richtig verstanden?
Wie ist das denn mit den gewerblichen Werbeversendern? Die schicken ja auch Briefe, Ihre Ware ist eben die Werbung. Die muessen doch dann auch zahlen, oder nicht?
Hallo, getreu dem Motto, wie bringe ich die Wirtschaft zum erliegen, möchte ich folgende Idee hier einbringen. Was passiert wenn ich jedem Kunden die Möglichkeit der Selbstabholung (im Versandhandel) anbiete? Ich verweise ausdrücklich auf die Möglichkeit, dass jede Kartonage die durch mich erstmals in den Verkehr gebracht wurde, kostenlos durch UPS abgeholt, an mich ausgeliefert und ordungsgemäß am städtischen Betriebshof entsorgt wird. Ist zwar wenig umweltfreundlich aber darum gehts bei diesem Gesetz ja auch nicht. Ich biete jedenfalls dem Endkunden, ebenso wie der Einzelhandel es tut, die Möglichlichkeit der ortsnahen Rücknahme an. Die Entscheidung ob ein Kunde sein Eigentum, wozu auch Kartonagen zählen dürften, behält oder zurückschickt kann dieses Gesetz ja nicht regeln. In diesem Sinne, Arnd