Weniger Statistikpflichten für Handwerksunternehmen

Ab diesem Frühjahr werden 41.000 Handwerksunternehmen – in der Regel kleine bis mittlere Unternehmen – von ihrer vierteljährlichen Auskunftspflicht zur Konjunkturstatistik im Handwerk (Handwerksberichterstattung) befreit. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ersetzt dann die Auswertung von Verwaltungsdaten die bisherigen vierteljährlichen Befragungen. Die Abschaffung dieser Befragungen soll die Handwerksunternehmen jährlich von Bürokratiekosten in Höhe von circa 3,3 Millionen Euro entlasten.

Die Entscheidung, für die vierteljährliche Handwerksberichterstattung nur noch Verwaltungsdaten auszuwerten, wurde auf der Grundlage umfangreicher Analysen der Statistischen Ämter getroffen. Bei den verwendeten Verwaltungsdaten handelt es sich um die Umsatzsteuer-Voranmeldungen der Unternehmen sowie Informationen aus den Meldungen zur Sozialversicherung.

Bei den Handwerksstatistiken werden weitere Entlastungen der Unternehmen folgen. So ist vorgesehen, Handwerkszählungen durch Auswertungen der Verwaltungsdaten aus dem Unternehmensregister der Statistischen Ämter zu ersetzen.

Mit traditionellen Handwerkszählungen wurden früher in größeren zeitlichen Abständen Strukturmerkmale aller selbstständigen Handwerksunternehmen ermittelt. Bei der letzten Handwerkszählung im Jahr 1995 wurden noch weit über eine halbe Million selbstständige Handwerksunternehmen befragt. Mit der geplanten Umstellung auf eine Auswertung von vorhandenen Datenquellen müssen keine Handwerksunternehmen mehr für diese umfangreiche Statistik befragt werden.

(Statistisches Bundesamt/ml)