Stärkung der grenzüberschreitenden Mediation

Mediation ist ein im Mittelstand noch wenig bekanntes alternatives Verfahren, rechtliche Konflikte ohne Gericht und dennoch rechtsverbindlich zu lösen. Auf das Verfahren setzen nicht ohne Grund auch sehr große Unternehmen, wie die Bahn und Siemens. Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren bietet die Mediation zahlreiche Vorteile, darunter deutlich geringere Kosten, eine schnellere Abwicklung und die Chance, Geschäftsverbindungen nach der Klärung weiterzuführen. Nun hat der Rat der EU den Vorschlag einer so genannten Mediationsrichtlinie für grenzüberschreitende Streitigkeiten gebilligt.

Eine Mediation läuft nach folgendem Schema ab: Die Parteien versuchen mit Hilfe eines neutralen Mediators – meist eines speziell geschulten und erfahrenen Anwalts – von ihnen selbst entwickelte Lösungen zu finden, die für beide Seiten gewinnbringend sind oder mit denen beide Parteien zumindest leben können. Auf diese Weise können nicht nur persönliche, sondern vor allem auch geschäftliche Beziehungen erhalten bleiben und nach dem Ende des Streits fortgeführt werden. Bei einer Mediation gibt es prinzipbedingt keinen Verlierer und keinen Schuldigen.

Nicht selten entstehen bei Mediationen im gewerblichen Bereich sogar erweiterte Geschäftsbeziehungen, da durch die umfangreichen Gespräche und Klärungsprozesse beide Seiten den jeweiligen Partner und seine Potenziale besser einschätzen können.

Es gibt darüber hinaus auch handfeste Kostenvorteile gegenüber der gerichtlichen Klärung: Ein Mediationsverfahren nimmt grundsätzlich weniger Zeit in Anspruch als ein Gerichtsverfahren. Während vor Gericht oft bestimmte Gutachten zeitaufwendig eingeholt werden müssen und sich das ganze Verfahren über mehrere Instanzen hinziehen kann, trifft beides auf die Mediation nicht zu. Gesparte Zeit bedeutet aber immer Kostenersparnis. Vor allem, wenn im Falle eines Gerichtsverfahrens ganze Produktionen bis zum Abschluss blockiert wären, z.B. bei Lizenz- und Urheberstreitigkeiten. Ein weiterer Vorteil sind die geringeren Anwaltskosten, denn für die Mediation ist nur der unparteiische Mediator zu bezahlen.

Experten gehen davon aus, dass sich Mediationen ab einem Streitwert von 25.000 Euro lohnen. Gelingt eine Mediation, wird am Ende ein rechtsverbindlicher Vertrag unterschrieben. Misslingt die Mediation, steht der Gang vor Gericht nach wie vor offen. In diesem Fall wirkt die Mediation in der Praxis wie eine neutrale Rechtsberatung, die den Prozessgegnern hilft, das Prozessrisiko realistischer einzuschätzen und den Prozessverlauf besser zu verstehen.

Die Richtlinie des EU-Rats, die nur grenzüberschreitende Streitigkeiten zum Gegenstand hat, regelt vor allem folgende Punkte einer Mediation:

  • Die Vertraulichkeit von im Rahmen einer Mediation bekannt gewordenen Erkenntnissen. Dadurch wird sicherstellt, dass Gesprächsinhalte nicht an Dritte weitergegeben werden und die Mediation in einer offenen Atmosphäre durchgeführt werden kann-
  • Die Vollstreckbarkeit einer im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung. Sie bewirkt, dass eine solche Vereinbarung tatsächlich durchgesetzt werden kann.
  • Die Hemmung von Verjährungsfristen zu Beginn der Mediationsverhandlung. Damit wird die Verjährung eines Anspruchs während einer Mediation verhindert.

Die Mediationsrichtlinie wird voraussichtlich nach ihrer Verabschiedung durch das Europäische Parlament im Sommer 2008 in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann drei Jahre Zeit, um die Mediation als modernes Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung gesetzlich zu regeln.

Da Deutschland derzeit über keine gesetzlichen Bestimmungen zur Mediation verfügt, hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine Expertengruppe einberufen, um den Bedarf und möglichen Inhalt einer gesetzlichen Regelung für grenzüberschreitende und innerstaatliche Konflikte zu prüfen.

(BMJ/ml)