Der Mittelstand in der Entsorgungsbranche lehnt die Einführung des Mindestlohnes grundsätzlich ab, meldet der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse). Sein Präsidium habe sich deshalb in einem Grundsatzbeschluss einstimmig gegen die geplante Einführung eines Mindestlohnes in der Entsorgungsbranche ausgesprochen. Unternehmergeführte Firmen wüssten, dass qualifizierte und loyale Mitarbeiter nicht für Schnäppchen-Preise zu haben sind, ist sich der Verband sicher.
“Seitdem wir den Mindestlohn bei der Post haben, wissen wir: Ein Mindestlohn hilft im Oligopol nur den Marktführern und soll kleine und mittelständische Unternehmen in Bedrängnis bringen,” erklärte bvse-Präsident Burkhard Landers bei der Vorstellung des Grundsatzbeschlusses. Mit großer Sorge sehe der bvse auch, dass über das Instrument der Mindestlöhne öffentliche Arbeitgeber auf die Lohnfindung der privaten Recycling- und Entsorgungsbranche Einfluss nehmen wollen. Das berge unberechenbare Risiken für die private Entsorgungsbranche, warnte Landers.
Durch tarifliche Mindestlöhne würden die Arbeitskosten steigen und Arbeitsplätze gefährdet. Besonders der Arbeitsmarkt in den neuen Bundesländern wäre gravierend betroffen. Um den Arbeitnehmern ein Grundeinkommen zu sichern, sind daher – nach Auffassung des Bundesverbandes – die Einführung des Kombilohns und eine Ausweitung des steuerlichen Grundfreibetrages die geeigneteren Mittel.
(bvse/ml)






Der Hinweis auf die Ausweitung des steuerlichen Grundfreibetrages ist von zentraler Bedeutung: Der Gesetzgeber muss sich nämlich ernsthaft fragen lassen, wie er einen bestimmten Bruttolohn als existenzielles Minimum definieren kann, diesen aber gleichzeitig massiv mit Steuern und Sozialabgaben belastet. Mit einem Mindestlohn hilft der Staat kaum den betroffenen Arbeitnehmer, dafür aber vielmehr sich selbst!