Europaweite Patente endlich billiger

Europaweit geltende Patente waren bisher durch die hohen Kosten für je eine Übersetzung pro Land, in dem die Patente gelten sollten, relativ teuer im Vergleich zu nationalen Patenten. Dank eines Zusatzabkommens zu den europäischen Patentvorschriften Abhilfe entfallen diese Kosten nun weitgehend: Mit dem Inkrafttreten des so genannten Londoner Protokolls am gestrigen 1. Mai 2008 verzichten die Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) weitgehend auf die Einreichung von Übersetzungen in ihrer Landessprache.

Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen wird damit die Anmeldung von Patenten künftig erleichtert. Das Londoner Übereinkommen wurde am 17. Oktober 2000 in London abgeschlossen, um eine kostengünstige Übersetzungsregelung für europäische Patente nach der Erteilung zu schaffen. Die Vertragsparteien des Übereinkommens verpflichten sich, auf die Einreichung von Übersetzungen europäischer Patente in ihre Landessprache ganz oder weitgehend zu verzichten.

Ab sofort gilt:
Inhaber europäischer Patente müssen keine Übersetzung der europäischen Patentschrift vorlegen, wenn das Patent für diejenigen EPÜ-Vertragsstaaten erteilt ist, in denen deutsch, englisch oder französisch Amtssprache ist. Alle anderen Vertragsstaaten benennen eine der drei EPA-Sprachen als zusätzliche „Anmeldesprache“ (meist englisch) und verlangen eine vollständige Übersetzung der Patentschrift in die eigene Landessprache nur dann, wenn das Patent nicht in der zuvor bestimmten zusätzlichen Anmeldesprache vorliegt.

Weiterführende Informationen gibt es auf der Website des Europäischen Patentamts (EPO).

(BMWi/ml)