Die englische Limited als Gesellschaftsform ist auch in Deutschland beliebt. Vor dem April 2008 mussten deutsche Limiteds in England allerdings einen Secretary einsetzen, der unter anderem für die Kommunikation mit den englischen Behörden zuständig ist. Seit April können private Limited Companies auch ohne Secretary betrieben werden. RA Dr. Nicolas Lührig und RA Sven Walentowski, beide Geschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins (DAV), sprachen mit uns über weitere Vor- und Nachteile gegenüber der klassischen deutschen GmbH. (ml)
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Die Änderung der Vorschriften bedeutet eine Vereinfacherung der Kommunikation des Limitedgründers mit den zuständigen Behörden. Hier ist aber zu bedenken, das man im englischen recht fit ein muss um den Anforderungen zu genügen. Von daher ist es die Frage, ob es für viele Gründen wirklich besser ist.