
Wichtiges BGH-Urteil
Nutzt ein Käufer eine Ware und gibt diese später zurück, kann der Verkäufer für den Wertverlust der Ware durch die Nutzung vom Käufer einen so genannten Wertersatz verlangen. Das galt bisher auch für den Fall, dass sich eine Ware als mangelhaft erwies und nachträglich ausgetauscht werden musste. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom16.11.2008 (VIII ZR 200/05) entschieden, dass beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) der Verkäufer vom Verbraucher in einem solchen Fall keinen Wertersatz verlangen kann.





