Sieben Voraussetzungen für die Kfz-Abwrackprämie

Am Dienstag dieser Woche hat das Bundeskabinett eine Umweltprämie von 2500 Euro beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird. Die dafür vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von maximal 1,5 Milliarden Euro (inklusive Verwaltungskosten) werden nach dem Prinzip verteilt: Wer zuerst kommt, wird zuerst bedient, bis das Geld ausgegeben ist.

Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Die beschlossene Regelung sieht vor, dass dieser auch den Händler mit der Beantragung beauftragen kann, was vor allem für Selbstständige eine Erleichterung bedeutet. Adressat für den Antrag ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieses entscheidet auch über die Bewilligung.

Allerdings müssen Antragsteller die folgenden sieben (am 11.03.2009 aktualisiert: acht) Bedingungen erfüllen:

Voraussetzungen für eine Prämiengewährung:

  1. Der Neuwagen oder Jahreswagen muss spätestens am 31 Dezember 2009 zugelassen werden. Ab dem 30. März 2009 kann mit der Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reserviert werden.
  2. Die Prämie können nur natürliche Personen erhalten, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.
  3. Sonderregelung für den Todesfall des letzten Halters: Erben können gegen Vorlage des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die mindestens ein Jahr auf den Erblasser zugelassen waren.
  4. Als Altwagen im Sinne der Prämienregelung gelten mindestens 9 Jahre alte Personenkraftwagen. D.h., die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.
  5. Als Neufahrzeug im Sinne der Prämienregelung gelten Fahrzeuge, die zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen werden und mindestens die Euro 4 Norm erfüllen.
  6. Ein Jahreswagen im Sinne der Prämienregelung ist ein Pkw, der maximal ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.
  7. Die Verschrottung gilt im Sinne der Prämienregelung als erfüllt, wenn ein Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch einen anerkannten Demontagebetrieb gemäß Altfahrzeugverordnung erbracht wird.
  8. An Dokumenten sind vorzulegen: das Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs, das entwertete Original der Zulassung des Altwagens und Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des Neufahrzeugs.

Eine dringende Bitte:

Nutzen Sie die Frage-und-Antwort-Seiten des Internetportals der BAFA. Dort werden viele Fragen verbindlich beantwortet, die uns Leser in letzter Zeit zum Thema Umweltprämie gestellt haben und die wir nur unverbindlich beantworten können!

Alle dort nicht beantworteten Fragen beantwortet verbindlich die Telefonhotline 030 346 465 470 der BAFA. (Übliche Gesprächsgebühren, keine Sonderrufnummer).

(BMWi/ml)

Nachtrag vom 9.03.2009: Das Bundeswirtschaftsministerium gibt zwei Änderungen bekannt:

  1. Die Prämie kann ab 30. März 2009 nach Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle reserviert werden. (Wichtig, wenn das neue Auto eine lange Lieferzeit hat.)
  2. Erben können gegen Vorlage des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren. (Wichtig, wenn der ursprünglich berechtigte Halter vor Prämiengewährung verstirbt oder ein an sich prämienberechtigtes Altauto Bestandteil einer Erbschaft ist.)

Die Vollmeldung kann hier nachgelesen werden.

Nachtrag vom 11.03.2009: Hotline-Nummer hat sich wie oben angegeben geändert.

Nachtrag vom 16.03.2009: Punkt 8 enthielt einen Fehler und wurde korrigiert! Für den Prämienantrag reichen Kopien der Zulassungspapiere des Neuwagens.

(ml)

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0 Kommentare:

  1. @Norbert Huber
    Nach unserer Auffassung ist die geforderte ununterbrochen Zulassung trotz Erbsonderregelung damit eindeutig nicht erfüllt. Antwort aber unverbindlich! (ml)

  2. Hallo Herr Lang,

    habe von meinem im Mai 2009 verstorbenen Vater ein Fahrzeug
    (Opel Omega Bj. 1997) geerbt. Leider wurde das Fahrzeug
    aufgrund der Erkrankung meines Vaters bereit im Juli 2008
    abgemeldet.
    Ist das Fahrzeug denoch Abwrachprämienberechtigt.

    Mit freundlichen Grüßen

  3. @Paddy
    Hallo Paddy, ein LKW ist nicht prämienfähig, soweit ist die Sache klar. Ob Euer Auto auf PKW umschreibbar ist, wissen wir auch nicht, weil wir keine Automobilexperten sind. Und ob im Falle einer Umschreibung diese dann auch prämienwirksam wäre, kann wirklich nur das Bafa selbst sagen, denn mit Sicherheit wäre das ein Grenzfall. Leider können in diesem Fall also auch wir nicht weiter helfen. Wenn es nur um die Frage der Umschreibung auf PKW geht, kann die örtliche Zulassungsstelle übrigens eine verbindliche Anwort geben. Da genügt mit Sicherheit ein simpler Anruf. (ml)

  4. Hallo Herr Lang,
    mein Dad habe eine Ford Escort Kurrier mit LKW-Zulassung. Ist er abwrackbar oder nicht. Irgendwie kann mir keiner ne genaue Auskunft geben wegen dem umschreiben auf PKW.
    danke
    lg
    Paddy

  5. @ Maria Wucherer

    Hallo Frau Wucherer, der Totalschaden ändert nichts daran, dass Ihr altes Auto erst sieben Jahre alt zu sein scheint (wenn die erwähnte Zulassung von 2002 die erste Zulassung des Wagens war). Damit ist das Auto aber zu jung für die Prämie. (ml)

  6. @ Bernd Hubein

    Diesen Fall kann ich leider nicht beurteilen, weil ich dazu sehen müsste, wer genau als Vorbesitzer firmiert. Ich kann daher nur raten, mit den Unterlagen zu einem Anwalt zu gehen. Eine Erstberatung, bei der ein seriöser Anwalt Ihnen sagen wird, ob ein Rechtsstreit mit dem Bafa lohnt, kostet in der Regel nichts oder sehr wenig. Wenn der Fall aber eine Chance hat, rentieren sich die Anwaltskosten allein schon deshalb, weil der Fall schneller abgewickelt wird. (ml)

  7. Hallo, ich habe im März dieses jahres bei einem autohändler einen jahreswagen gekauft. der wagen ist noch kein jahr alt gewesen. meinen alten haben die verschrottet und für mich die prämie beantragt. jetzt bekam ich nen bericht von der bafa das ich keine abwarckprämie bekomme weil der neue aus dänemark kam und dort einen besitzer hatte. so weit okay aber dann leiß das autohaus nen deutschen kfz brief beim tüv nord erstellen. danach wurde das fahrzeug auf mich angemeldet. nun sagt die bafa das tüv nord keine eingetragene mietwagen oder leasinggesellschaft ist. was nun??? Von wem bekomme ich die Prämie nun? von der bafa? vom autohaus oder von keinem??? Sollte ich in berufung bei der bafa gehen?? Ich habe auch nix schriftlich vom autohaus das die prämie für das auto überhaupt gildet. kann man sich das geld trotzdem einklagen?? Bitte helfen sie mir. ich muss schnell in wiederspruch gehen. was soll ich tun??

  8. Sehr geehrter Herr Lang,
    wir haben ein Auto, bei dem sich die Reparatur nicht mehr lohnt (gesagt wurde: “Wirtschaftlicher Totalschaden”. Leider ist das Auto erst im April 2002 zugelassen worden. Besteht trotzdem eine Möglichkeit für dieses Fahrzeug die Abwrackprämie zu erhalten?
    Vielen Dank für Ihre Antwort bereits im voraus.

  9. @Dieter R.

    Uns ist kein Fall bekannt, in dem eine Prämie ohne definitive Abwrackung genehmigt worden wäre. die Abwrackung ist zwingende Voraussetzung für die Auszahlung. Sie könnten folgende Alternative prüfen: Sie lassen ihren Prämienantrag verfallen, Ihre Nichte verschrottet ihren eigenen alten Wagen und Sie erlauben Ihrer Nichte, den neuen Wagen auf sich zuzulassen. Es muss nur für eine kurze Dauer sein. Damit wäre aber die Personenidentität Halter altes Auto/Halter neues Auto gegeben. Wer den Wagen letztlich bezahlt, ist für die Prämie unerheblich. Und Ihren Händler interessiert wiederum nicht, auf wen der neue Wagen zugelassen wird, sondern nur, dass er bezahlt wird.

    Natürlich müssen in diesem Fall alle anderen Voraussetzungen in Bezug auf Ihre Nichte noch mal geprüft werden, z. B. ob sie lange genug ununterbrochener Halter ihres alten Fahrzeugs ist.

    Nachteil dieser Lösung: Wenn der neue Wagen nach Prämiengewährung auf Sie umgeschrieben wird, weist er damit bereits einen Vorbesitzer im Fahrzeugbrief auf, was den Wiederverkaufswert deutlich senkt und durchaus über dem Prämienbetrag liegen könnte. Dieser Abschlag wäre also vor einer Entscheidung für einen solchen Weg gegen den Prämienbetrag aufzurechnen.

    Unser Rat erfolgt wie immer ohne jede Gewähr. Wir empfehlen unbedingt eine Rücksprache mit dem Bafa. (ml)

  10. Hallo,

    ich habe folgende Frage. Fahre einen 12 Jahre alten Polo. Dieser ist auch auf mich zugelassen. Nun habe ich einen neuen Peugeot bestellt. Der Antrag für die Abwrackprämie wurde auch schon gestellt, das Auto ist noch nicht verschrottet und ist auch noch in Betrieb. Nun haben wir in der Familie festgestellt, dass das Auto meiner Nichte viel älter als der alte Polo ist Meine Nichte wäre sehr interessiert an diesem Wagen, würde ihn sehr gerne besitzen. Gibt es eine Möglichkeit dieses Problem umzusetzen?

  11. @Stefan Specker

    In Ihrem Fall bestünde keine Personenidentität (Altwagenzulassung auf Ihren Vater, Neuwagen soll auf Sie zugelassen werden). Außerdem gibt es die Prämie nur, wenn das alte Auto auch tatsächlich abgewrackt wird. Mein Rat (vorausgesetzt alle anderen Voraussetzungen sind gegeben, z. B. ausreichendes Alter des alten Autos!): Altes Auto abwracken, Neuwagen kaufen und auf Ihren Vater zulassen. Prämie beantragen. Neues Auto wieder abmelden und anschließend auf Sie zulassen. Nachteil: Beim Wiederverkauf hat das Auto dann bereits zwei Vorbesitzer statt einem aufzuweisen. Alle Auskünfte zur Prämie jedoch wie immer unverbindlich! Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie nur beim Bafa. (ml)

  12. Hallo,
    also mein Auto(Ich habe es bezahlt) ist auf meinen Vater zugelassen. Es ist jetzt seit 2 Jahren in meinem Besitz. Ich möchte mir einen Neuwagen kaufen und den alten Wagen abwracken. Der neue soll auf mich zugelassen werden. Ist das möglich das der auf meinen Vater zugelassene Wagen als abwrackfähig annerkannt wird ?

  13. @Antje
    Ich kann aus den genannten Daten keinen Hinderungsgrund erkennen, warum er die Prämie nicht erhalten sollte, vorausgesetzt alle anderen Bedingungen sind ebenfalls erfüllt (v.a. die zum Neuwagenkauf und Personenidentität). Antwort wie immer unverbindlich. Lassen Sie die Voraussetzungen unbedingt noch beim Fahrzeughändler, bei dem Ihr Vater den Neuwagen kaufen will, nachprüfen, bevor Ihr Vater den Kauf tätigt. (ml)

  14. Hallo, mein Vater wollte gern die Abwrackprämie nutzen. Aber dazu würde er gern wissen ob sein PKW der seit Juni 1997 auf Ihn zugelassen und seit 27.April 2009 abgemeldet ist (Motorschaden), in die Regel reinfällt, wenn er Ihn jetzt erst verschrotten läßt. Danke

  15. @Block

    Diese spezielle Frage können wir leider nicht beantworten. Wenden Sie sich bitte an das Bafa direkt. Im Falle einer Ablehnung durch die Bafa könnte die Chance bestehen, für die entgangene Prämie von Ihrem Autohaus Schadensersatz zu verlangen. Das hängt dann allerdings u.a. von der Beweisbarkeit des Auftragswortlauts ab (z.B. wenn Sie einen Zeugen für das Verkaufsgespräch benennen können). In diesem Fall raten wir, sich im Vorfeld eines Rechtsstreits von einem Anwalt beraten zu lassen. Eine Erstberatung mit Einschätzung der Chancen ist in der Regel kostenlos bzw. nur mit geringen Kosten verbunden. (ml)

  16. Hallo, wir haben uns auf das Autohaus verlassen bei der beantragung der Umweltprämie nun ist denen der fehler unterlaufen das Sie den Neuwagen auf meinen Namen zugelassen haben und der Altwagen war aber auf meine Frau die letzten 6-Jahre angemeldet, gibt es eine Möglichkeit das im Nachhinein zu ändern bzw. meine Frau einfach noch mit eintragen zu lassen in Bescheinigung 1 und 2 des Neufahrzeuges ? das ganze war am 08.06. ist also taufrisch und natürlich noch nichts eingereicht bei der Bafa.Danke für die Info !

  17. @di Canio

    Uns ist nur die Regelung mit einem Saisonkennzeichen als gültige Voraussetzung bekannt (siehe FAQ des Bafa). Ob Sie ein solches erhalten haben, muss in den Zulassungsurkunden ersichtlich sein. Normales An- und Abmelden gilt unseres Wissens nach nicht als durchgängige Anmeldung im Sinne der Prämie.

    Ein Saisonkennzeichen weist neben den Angaben eines herkömmlichen Kennzeichens Angaben zum Zulassungszeitraum auf der rechten Seite des Kennzeichens auf. Eine schöne Übersicht über die verschiedenen Kennzeichen (darunter das Saisonkennzeichen) bietet Autoschilder Becker Saarlouis. (ml)

  18. Hallo,
    ich möchte einen Jahreswagen kaufen, der jetzt im Juni 1 Jahr alt wird. Mein altes Auto würde erst Ende Juli 1 Jahr auf mich zugelassen sein.
    Würde ich die Abwrackprämie trotzdem bekommen, obwohl dann das neue Auto schon mehr als 1 Jahr alt ist bei Verschrottung meines alten Autos?

  19. Sehr geehrte Damen und Herren,

    bezüglich der Abwrackprämie habe ich folgende Frage: unser Zweitwagen wird seit 2003 jeweils von Mai-Nov./Dez.angemeldet. Die letzte Inbetriebnahme erfolgte am 02.05.08 bis 03.11.08.Würde es sich in diesem Fall um eine Saisonanmeldung handeln, und können wir die Prämie für dieses Fahrzeug beantragen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Gertrudis Hehn di Canio

  20. @didi

    Diese Angabe in der obigen Meldung entspricht der ursprünglichen Formulierung des BAFA. Auch wir interpretieren die jetzigen Angaben des BAFA so wie Sie, dass die Frist bis zur Verschrottung zu rechnen ist.

    Welche Teile einem Verschrottungsauto entnommen werden dürfen, damit die Bedingungen einer Verschrottung erfüllt sind, regelt ein spezielles Gesetz für anerkannte Verschrottungsbetriebe. Einfachster Weg: Reden Sie mit dem Verschrottungsbetrieb direkt. Dieser kann Ihnen eine verbindliche Auskunft erteilen. (ml)

  21. Im Punkt Vier stimmt Ihre Angabe nach meiner Interpretation nicht. Nach einem Vergleich der Richtlinien auf der Homepage steht dort bezüglich der Inanspruchnahme der Prämie unter Punkt 4.2:
    Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung
    erfolgt sein.

    Dies bedeutet nicht, dass die Erstzulassung vor dem 14.01.2000 liegen muß, sondern mindestens neun Jahre vor dem Verschrottungstermin.

    Allerdings habe ich noch eine weitere Frage:
    In welchem Zustand muß sich ein Abwrackauto befinden? Ist es möglich dieses vorher “auszuschlachten”? In den Richtlinien steht hinsichtlich des Zusatandes, ausser der bestehenden Zulassung, nichts drin.

  22. @kiki

    So leid es mir tut, aber diese Konstellation ist so speziell, dass wir hier keine Antwort geben können. Bitte wenden Sie sich unbedingt an das BAFA direkt. Die Telefonnummer der Hotline finden Sie im Beitrag. (ml)

  23. hallo,

    ich habe eine auto, das seit 3 jahren in meinem besitz ist. meine minderjährige tochter hatte einen schwerbeschädigten ausweis, darum wurde der wagen auf sie zugelassen. alle anderen vorraussetzungen für die prämie sind erfüllt, doch leider ist es nciht möglich das neufahrzeug auf meine 10 jährige tochter zuzulassen, da sie nicht mehr im besitz eines schwerbeschädigten ausweises ist, das meint sie kann wieder laufen und sitzt nicht mehr im rolli. doch nun würden wir die prämie doch gern nutzen, können aber nur den neuwagen auf mich , ihre mutter zulassen. geht das und wann ja unter welchen umständen, denn sie ist ja nicht geschäftsfähig.

  24. @sz-55

    Ja, Ihr Mann kann das Auto kaufen und anschließend auf Sie zulassen. Laut einer Antwort des BAFA in der FAQ der Behörde muss zwar eine Personenidentität bei der Anmeldung des Neuwagens mit der Zulassung des Altfahrzeugs bestehen, nicht aber mit dem Erwerber des Neuwagens. (ml)

  25. Hallo,

    mein Altauto 13 Jahre ist auf mich zugelassen, wir möchten auch einen kleinen Neuwagen.
    Da ich kein regelmäßiges Einkommen habe, wird es mein Mann kaufen müssen, soll dann aber auf mich zugelassen werden, geht das?
    Bekommen wir dann auch noch die Abwrackprämie?
    Oder muss das Auto über mich gekauft werden?

    Vielen Dank im voraus,
    sz-55

  26. @cranini
    Dafür gibt es keine Zeitvorgabe. Sie können es beliebig ummelden, verschenken, verkaufen usw., denn mit dem Kauf des Neuwagens durch Sie ist der Zweck der Förderung erfüllt. (Auskunft wie immer unverbindlich). (ml)

  27. Hallo,

    habe mir jetzt ein neues auto gekauft und die abwrackprämie erhalten. Das Fahrzeug war auf meinen Vater zugelassen und musste dann natürlich wieder auf ihn zugelassen werden. Frage: wie lange muss das Fahrzeug auf meinen Vater zugelassen bleiben?

    Vielen Dank
    CRANINI

  28. @Daniel Schröder
    Wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind, sollte aus unserer Sicht eine Prämienreservierung möglich sein (Auskunft wie immer unverbindlich). (ml)

  29. @Martin
    Das kann Ihnen verbindlich das verschrottende Abwrackunternehmen sagen, denn dieses Unternehmen muss Ihnen die Abwrackbestätigung ausstellen. Ein Anruf bei diesem Unternehmen sollte genügen.(ml)

  30. Mein PKW, Erstzulassung 20.07.2000, soll im August 2009 verschrottet werden.
    Er ist bereits seit Mitte April abgemeldet, war aber bis dahin 14 Monate auf mich zugelassen.
    Einen neuen Wagen habe ich bestellt, der wird allerdings erst Mitte August geliefert. Kann ich die Abwrackprämie schon reservieren lassen, denn die Voraussetzungen sind meiner meiner Meinung erfüllt. Mindestens 9 Jahre alt bei der Verschrottung und mindestens ein Jahr auf mich zugelassen.
    Vorab vielen Dank für die Antwort.

  31. Hallo
    Ich besitze einen BMW der allen Anforderrungen der Abwrackprämie besteht.
    Habe bereits ein neues Auto gekauft. Darf ich Nebelscheinwerfer ,Abblendlicht Rückleuchten demontieren bevor er verschrottet wird?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

  32. Ich hatte mit meinem Fahrzeug einen Totalschaden in Österreich.Das Fahrzeug zurückzuschleppen,um es dann verschrotten zu lassen würde 600 EUR kosten.Muß das Fahrzeug in Deutschland verschrottet werden um die Abwrackprämie zu erhalten?

  33. @rené

    Die Erstzulassung des Jahreswagens in einem Land der EU darf unseres Wissens nach aus EU-rechtlichen Gründen nicht anders behandelt werden, als eine inländische. Es darf aber nach dieser Erstzulassung im EU-Ausland keine weitere inländische mehr geben, bis auf jene des Antragstellers. Die Antwort erfolgt wie immer unverbindlich. Bitte fragen Sie vor dem Kauf zur Sicherheit bei der direkt BAFA nach. (ml)

  34. Ich möchte mir in nächster Zeit einen Jahreswagen kaufen. Gerne auch einen reimport. Nun habe ich aber gehört das ich dafür keine Abfwrackprämie bekommen würde. Muss der Jahreswagen also in Deutschland zugelassen sein?

  35. @Christian

    Ich habe nochmals die FAQ-Seite des BAFA konsultiert und verstehe die Ausführungen des BAFA so, dass zwingend eine Abmeldung des Altfahrzeugs erfolgt sein muss, bevor ein Antrag gestellt wird. Auskunft wie immer unverbindlich. (ml)

  36. Hallo,
    im August habe ich meinen Ford KA 1 Jahr lang. Ich würde mir gerne im Mai einen Polo bestellen. Dieser wird definitiv erst
    Ende August geliefert (dann habe ich die Haltefrist eingehalten). Kann ich im Mai mit einem gültigen Kaufvertrag für den Polo die Prämie reservieren, oder geht die Reservierung erst ab dem Tage, ab dem ich die Haltefrist eingehalten habe, sprich ich kann erst im August reservieren und dann auch erst bestellen !?

    Vielen Dank

  37. @Kai

    Ich gehe mal davon aus, dass Ihre Tante die Halterin des Altautos ist und dieses auch verschrotten lassen würde. Richtig? Unter dieser Voraussetzung gilt: Für die Prämie ist allein entscheidend, dass Altwagen-Besitzer und Neuwagenbesitzer (Zulassung) identisch sind.

    Wer den Neuwagen faktisch bezahlt, ist unerheblich. Auch kann das Neufahrzeug nach beliebig kurzer Zeit jemand anderem überlassen, geschenkt oder verkauft werden, z.B. Ihnen. Wer am Ende im die Prämie einstreicht, ist für das BAFA ebenso unerheblich. Auskunft wie immer unverbindlich. (ml)

  38. Hallo.
    Die Tante meiner Freundin möchte sich einen neuen Gebrauchtwagen kaufen und ich mir einen Neuwagen. Da ich nicht auf die Abwrackprämie angewiesen bin würde ich mein Fahrzeug auf die Tante zulassen. Ich würde jedoch das Auto bezahlen, da es ja für mich ist. Nach einer gewissen Zeit würde ich mein Auto dann auf mich ummelden. Die Abwrackprämie würde ich demnach der Tante überlassen.
    Ist dies möglich oder wäre dieses Vorhaben rechtswiedrig?
    Vielen Dank.

  39. @Jakob Kurpierz

    Es ist zwar möglich, pro Person mehr als eine Prämie zu erhalten, allerdings nur pro Auto-Pärchen Alt-/Neuwagen. Ihr Vater kann also nur eine Prämie bekommen, wenn er nur ein Neufahrzeug kaufen will – auch wenn im Gegenzug zwei Altautos verschrottet würden. Das ergibt sich auch aus der Logik der Förderung, die ja nicht die Verschrottung ankurbeln will, sondern den Neuwagenabsatz.

    Es gibt zu dieser Frage eine eindeutige Aussage auf der FAQ-Seite des BAFA. Auskunft wie immer unverbindlich. (ml)

  40. Hallo Herr Lang,
    im moment befinden sich zwei Autos im Besitz meines Vaters, wovon eines seit kurzer Zeit stillgelegt ist. Nun ist er am überlegen, ob es evtl möglich wäre beide Autos(erfüllen beide die Voraussetzung) gegen ein neues zu tauschen und dabei zweimal die Abwrackprämie zu erhalten.
    Danke für Ihre Antwort.
    Mfg Jakob Kurpierz

  41. @Tarkan Genc
    Wenn das Auto Ihres Vaters vor dem 14. Januar 2009 abgemeldet wurde: Nein. Wenn es erst am oder nach dem 14. Januar abgemeldet wurde, die letzte Zulassung auf Ihren Vater lautete und alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, sollte der Prämie nichts im Wege stehen. Auskunft wie immer unverbindlich. (ml)

  42. @Martin Sohns
    Aus unserer Sicht nicht, denn mindestens in einem Fall ist dann der Besitzer von Alt- und Neuwagen nicht identisch und damit eine klare Voraussetzung für eine der beiden Prämien nicht erfüllt. Auskunft wie immer unverbindlich. (ml)

  43. Ein Gedankenexperiment: auf meine Ehefrau und mich ist je ein Fahrzeug seit mehreren Jahren zugelassen, welche die Voraussetzungen erfüllen. Läge es im Ermessensspielraum eines KFZ- Händlers beide Prämien für den Kauf eines hochwertigen Neufahrzeuges zu nutzen?
    Danke für Ihre Antwort.

  44. Hallo,

    mein Vater hat ein Auto das abgemeldet in der Garage steht Tüv ist abgelaufen und Fahrzeug abgemeldet, will es jetzt wieder zulassen!! Habe ihm angeboten ein neues zu Kaufen jetzt weiss ich nur nicht ob er die Abwrackprämie bekommt ?? Das Fahrzeug ist jetzt seit ca.8 Jahren in seinem Besitz !!

  45. @Peter Richter
    Wenn Sie den Neuwagen am 14.Januar 2009 oder danach gekauft haben, können Sie die Prämie unter Vorlage des Kaufvertrags reservieren und nach Lieferung des Neuwagens (aber spätestens bis 31.12.2009!) den Altwagen verschrotten lassen. Erfüllen Sie auch sonst alle anderen Voraussetzungen, sollte die Prämie gewährt werden.

    Auf der Homepage der BAFA wird unter dem Punkt “Neues Verfahren…” darauf hingewiesen, dass ab dem 30. März 2009 der Antrag auf Gewährung der Umweltprämie “allein mit Vorlage der Kopie eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages” beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden kann. (ml)

  46. Ich habe ein großes Problem. Bei meinem Fahrzeug läuft jetzt im März der TÜV ab und ohne größeren Geldaufwand werde ich keinen neuen bekommen. Ich möchte eigentlich auch kein Geld mehr in das Fahrzeug stecken, da er sowieso verschrottet werden soll. Nur wird mein Neuwagen erst Ende Juli gelifert. Was mach ich da am besten?

  47. @Florian Trabert
    Laut einem ähnlich gelagerten Fall und einer Antwort des BAFA steht einer mehrfachen Prämie an ein und dieselbe Person nichts im Wege, allerdings ist jedes Alt- und jedes Neufahrzeug nur einmal prämienberechtigt. In Ihrem Fall scheint das zuzutreffen. (ml)

  48. Hallo Herr Lang,
    Ich nutze die Abwrackprämie zum Kauf eines Neuwagen. Das neue Fahrzeug wird auf mich zugelassen. Jetzt meine Frage:
    Ich möchte nach dem Zulassen schnellstmöglich das Fahrzeug auf meinen Lebensgefährten zulassen. Gibt es da eine bestimmte Frist damit ich alles Vorraussetzungen zur Abwrackprämie erfülle? Oder muss das Fahrzeug längerfristig auf mich zugelassen sein?
    Vielen Dank im Vorraus für die Antwort

  49. @Annika
    Zu 1: Da Sie weder einen Neuwagenvertrag noch eine Abwrackbestätigung vorweisen können, gibt es für die BAFA keinerlei Anhaltspunkt oder gar Sicherheit, dass Sie demnächst prämienberechtigt sein werden. Eine Reservierung ist in diesem Fall unseres Wissens nach nicht möglich.

    Für alle Leser mit ähnlicher Fragestellung: Die Reservierung ist nicht für Fälle gedacht, in denen derzeit ein Abwracken aus Fristgründen noch nicht möglich ist, sondern ausschließlich für Käufer eines Neuwagens, die derzeit eine Abwrackbestätigung des Altautos und einen verbindlichen Kaufvertrag für einen Neuwagen vorlegen können, aber wegen einer langen Lieferfrist des neuen Autos noch keine (rechtzeitige) Zulassung nachweisen können.

    Zu 2: Dass das Auto bisher Ihrer Schwester gehörte, ist völlig egal. Das war im Falle eines vorhergehenden Fragestellers ein anders gelagerter Fall, da es sich um einen Zulassungsfehler handelte, der sich (hoffentlich) auch zusätzlich belegen ließ.

  50. Hallo, habe 2 kurze Fragen
    1. mein Auto gehört leider erst Ende Juni 1 Jahr lang mir. Kann ich mir trotzdem jetzt die Abwrackprämie reservieren lassen, so dass ich mein Neues Auto dann erst im Juni kaufe und die Pränie sicher habe?
    2. Das Auto war vorher auf meine Schwester zugelassen, kann mir das helfen oder ist das total egal?

  51. @Martin
    Rein formal war’s das tatsächlich, soweit wir die Regeln kennen.

    Ich würde an Ihrer Stelle trotzdem versuchen, den Zulassungsfehler korrigieren zu lassen (sollte das ein Fehler der Zulassungsbehörde sein). Eventuell hilft dann eine schriftliche Erklärung der Zulassungsstelle, die Sie der BAFA vorlegen können. Eine weitere Möglichkeit, die Sie auf jeden Fall noch nutzen sollten: Bei der BAFA anrufen und den Fall schildern. Da der Neuwagen auf Ihre Frau zugelassen wurde und Sie beide (vermutlich) den gleichen Wohnort haben, könnte das der BAFA ausreichen. Die BAFA hat da einen gewissen Ermessensspielraum, weil die Umweltprämie mit heißer Nadel gestrickt wurde und in der Praxis viele Ungereimtheiten auftreten. (ml)

  52. guten tag, eine frage, ich habe mir vor ein paar tagen ein neues fahrzeug gekauft, vertrag ist bereits unterschrieben, mein altfahrzeug ist erst im monat juli 2009 ein jahr auf mich zugelassen, kann ich die abwrackprämie trotzdem erhalten, obwohl mein neues auto dann schon fast 3 monate auf mich zugelassen ist? danke. mfg hilmer

  53. Hallo, ich habe mein altes Auto Abgewrackt dieses war 17 Jahre auf mich zugelassen. Nun habe ich mir ein neues Auto mit Tageszulassung gekauft.
    Soweit ist ja alles oK .
    Aber jetzt ist bei der Zulassung ein Fehler passiert und der Neuwagen wurde auf meine Frau zugelassen. Wenn ich mich nun als Halter eintrage bin ich der 3. Halter. Gibt es hier noch eine Möglichkeit die Prämie zu bekommen?

    Danke Martin

  54. Hallo dankeschön Sie haben mir sehr weitergeholfen.
    Vielen dank dafür!!

    MFG

    susi elsik

  55. @susi elsik

    Es ist mir leider nicht möglich, aus Ihren Angaben den Sachverhalt zu erkennen, bzw. welche Datumsangaben sich auf den Alt- und welche sich auf den Neuwagen beziehen. Deshalb nur so viel: Das Rechnungsdatum ist so oder so ohne Bedeutung. Für die Prämie zählen lediglich die Daten der Zulassungen (An- und Abmeldedatum). Selbst für die Reservierung der Prämie ist die Rechnung unerheblich. Hier ist nur von Bedeutung, ob der Kaufvertrag rechtsverbindlich zustande gekommen ist. (Eine Rechnung ist kein Kaufvertrag.) (ml)

  56. hallo, hätte mal eine frage. wie sieht es denn aus wenn auf der rechnung des neufahrzeuges ein anderes datum steht und der erwerb erst einen monat danach?
    also z.B.: rechnung 02.02.09 und auf dem Beleg für die abwrackprämie Erwerb 05.03.09 und das auto am 04.03.09 ein jahr zugelassen war???

    Lg
    susi

  57. @Fischer
    Dazu gilt:

    Rücknahmepflicht der Hersteller und Importeure

    Hersteller und Importeure von Fahrzeugen sind gemäß §3 AltfahrzeugV verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marken vom Letzthalter unentgeltlich zurückzunehmen. Hierzu müssen die Hersteller und Importeure flächendeckende Netze aus Rückgabemöglichkeiten schaffen. Die Rücknahmenetze bestehen aus anerkannten Rücknahmestellen und Demontagebetrieben. Die Rücknahmenetze müssen so eng sein, dass die Entfernung zwischen Wohnsitz des Letzthalters und der nächstgelegenen Rückgabemöglichkeit nie mehr als 50 Kilometer beträgt. Gegebenenfalls anfallende Transportkosten zur nächstgelegenen Rückgabemöglichkeit sind durch den Letzthalter zu tragen.

    Voraussetzung für eine unentgeltliche Rücknahme des Fahrzeuges durch den Hersteller bzw. Importeur ist, dass dem Altfahrzeug keine wesentlichen Bauteile und Komponenten (wie Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator oder elektronische Steuergeräte) entnommen worden sind. Bei der Rückgabe des Altfahrzeuges muss der Fahrzeugbrief an die Rücknahmestelle bzw. den Demontagebetrieb übergeben werden. Das Altfahrzeug muss zudem vor der Rückgabe mindestens einen Monat in der Europäischen Union zugelassen gewesen sein. Die Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme entfällt, wenn dem Fahrzeug andere Abfälle hinzugefügt worden sind.

    Die Hersteller und Importeure sind verpflichtet die Letzthalter in geeigneter Weise über die von ihnen aufgebauten Rücknahmenetze zu informieren.

    (Quelle: Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge – GESA)

    Das bedeutet aber auch: Andere Betriebe sind zur Abnahme nicht verpflichtet.
    (ml)

  58. Hallo Frau Ucarkus,
    ohne Verbindlichkeit: Formal erfüllen Sie die Bedingungen aus meiner Sicht nicht mehr. Da es aber um viel Geld geht, unbedingt noch telefonisch bei der BAFA (Telefon: 030 346 465 470) nachfragen. Es fallen nur die normalen Gesprächskosten an. (ml)

  59. Hallo Herr Lang,
    meine Frage ist:bis vor 2 Wochen war ich der Halter vom dem Wagen meines Vaters,da ich Schwerbehindert war ist der Wagen von der Kfz-Steuer befreit gewesen, nun habe wir mit meinem Ehemann einen eigenen Auto uns zugelegt und den Wagen meines Vaters habe ich auf sein Namen umgemeldet. Jetzt möchte er ein Neuwagen kaufen,kann er die Abwrackpremie troztdem erhalten?

  60. Hallo,
    habe mir jetzt auf Ende März ein Neuwagen gekauft und nutze die Abwrackprämie mit meinem alten Wagen (Baujahr 1990). Die Kriterien für die Abwrackprämie (altes Fahrzeug ist auf mich zugelassen und neues Fahrzeug wird auch auf mich zugelassen)sind erfüllt.
    Ich bin zwar der Fahrzeughalter aber das Fahrzeug ist über meinen Lebensgefährten als Zweitwagen versichert. Das bedeutet Fahrzeughalter ist nicht Fahrzeugversicherungsnehmer. Kann ich den Neuwagen weiterhin als Zweitwagen über meinen Lebensgefährten versichern oder muss ich den Neuwagen jetzt als Erstwagen auf meinen Namen versichern, damit ich die Abwrackprämie erhalte?
    Vielen Dank im Vorraus für die Antwort

  61. @Willi:
    Zuallererst: Mein Beileid! Zum Thema mein erster Gedanke: Alter Halter kann nicht neuer Halter sein, daher keine Prämie. Allerdings könnte hier über eine mögliche Erbschaftsbeziehung eine Art Rechtsnachfolge wirken. Ob das vom Gesetzgeber vorgesehen ist, kann ich nicht sagen. Deshalb -> Bitte Hotline nutzen. (ml)

    Nachtrag vom 9.3.2009: Gute Nachricht für Sie. Just heute meldet das Bundeswirtschaftsministerium: “Auch für Erbfälle wurde jetzt eine Regelung gefunden. Nunmehr können Erben gegen Vorlage des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren.”

  62. Hallo,

    mein Bruder ist vor kurzem verstorben. Die Mutter lebt auch nicht mehr. Nun will mein Neffe sich einen Neuwagen kaufen und die Abwrackprämie nutzen. Das Fahrzeug erfüllt alle Voraussetzungen. Das Auto war auf meinen Bruder zugelassen und er war auch der Halter.

    Danke!

  63. Hallo Herr Lang,
    das Auto meiner Schwiegermutter( Sie steht im Brief) ist auf mich zugelassen (ich stehe im Fahrzeugschein).
    Meine Schwiegermutter will nun ein Neues Auto kaufen.
    Wie müßen wir das nun regeln?
    Vielen Dank für Ihre Antwort,
    Viele Grüße
    konbon

  64. Hallo Herr Höflein. Wieder mein Standardhinweis: Verbindliche Auskunft erteilt nur die offizielle Hotline. Aber: War das Auto zuletzt mindestens ein Jahr (oder ist es noch) auf Sie zugelassen, ist die Bedingung erfüllt. Alles was zwischen Ihnen und der Versicherung abgerechnet wurde, hat damit nichts zu tun. Genau genommen ist Ihr Fall sogar der Bilderbuchfall für die Prämie: Ankurbelung der Wirtschaft und im Gegenzug Entsorgung eines (pardon) technisch unsicheren Altautos. Da profiteren gleich alle drei: die Wirtschaft, die Umwelt und Ihre Mitmenschen. Was will man mehr? (ml)

  65. Hallo Herr Lang,

    mal ne frage, ich fahre seit 10 jahren einen toyota,
    der schonmal als totalschaden abgerechnet wurde.

    Morgen will ich mir ein neues Fahrzeug holen, muß
    ich mit problemen rechnen?
    Wegen der Abwrackprämie?

    Der Toyota ist seit Jahren voll Fahrbereit!
    Und ansich trenne ich mich ungern von ihn.

    Thx hoekay

  66. Interessante Frage. In der Praxis wird das der Staat nicht prüfen können und wollen. Es muss lediglich Punkt 6 erfüllt und Ihnen ein Verschrottungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs ausgehändigt worden sein. Ob der Nachweis bei einem demontierten Dach ausgehändigt werden kann, kann Ihnen verbindlich der Demontagebetrieb sagen. Diese Anfrage kann sich noch in anderer Hinsicht lohnen. Eventuell sind ja noch mehr Teile vor der Verschrottung getrennt verwertbar. (ml)

  67. Ich habe einen Peugeot 205 cti und werde diesen verschrotten und dafür einen Neuwagen nehmen.
    Darf ich denn Teile wie das Cabrioverdeck und andere Dinge vorher demontieren?

    Danke!!!

  68. Die erste Voraussetzung (Punkt 3: Erstzulassung vor dem 14.01.2000) ist schon jetzt erfüllt. Die zweite Bedingung (Punkt 2: ein Jahr Zulassung auf den Antragsteller als letzte Zulassung) ist bei Ihnen im Juli 2009 erfüllt. Wenn alle anderen Bedingungen ebenfalls erfüllt sind/werden, können Sie den Antrag ab Juli bis spätestens Ende Dezember stellen (ml)

  69. Hallo,

    habe einen Twingo Erstzulassung 1998, diesen habe ich allerdings erst 06/08 gekauft. Kann ich dann im Juli trotzdem die Prämie beantragen, wenn das Fahrzeug ein Jahr lang auf mich zugelassen war. Oder muss das Fahrzeug bis zum 31.12.2008 min. ein Jahr lang auf mich zugelassen gewesen sein?

    Danke für die Info

  70. Auch darüber sagen die uns bekannten Regeln nichts aus. Deshalb auch hier die Bitte: Wenden Sie sich an die am Ende der Meldung angegebene Servicenummer. (ml)

  71. Kann man auch zweimal Abwrackprämie auf ein und die selbe person bekommen? Mein Auto und das meiner Mutter sind auf sie zugelassen und wir wollen beide ein neues Auto. Klar ist, das beide Neuwagen wieder auf sie zugelassen werden müssen. Aber kann man auch zweimal Prämie kassieren?

  72. Was bedeutet, daß das Altfahrzeug auf den zukünftigen Halter mindestens ein Jahr zugelassen sein mußte?
    Mein Fahrzeug ist nun seit ca. 1 Jahr abgemeldet, war aber zuvor fast 2 Jahre auf mich zugelassen. Gilt das auch?

  73. In Ihrem Fall ist die Vorschrift aus unserer Sicht eindeutig: Der eingetragene Altwagenbesitzer wäre nicht mit dem Neuwagenkäufer identisch. Lassen Sie den Neuwagen aber auf Ihre Mutter zu, ist diese Bedingung erfüllt. Sie können nach Abschluss der Prämienauszahlung ja den Wagen umschreiben lassen. Das könnte lediglich beim baldigen Wiederverkauf Nachteile bringen (zwei Vorbesitzer). Soweit unsere unverbindliche Meinung. Verbindliche Antworten erhalten Sie unter der Servicenummer am Ende der Meldung. (ml)

  74. ich habe eine Frage.
    Bislang waren alle unsere Autos immer auf meine Mutter eingetragen. Auch mein Auto. Bin aber zusätzlich mit eingetragen als Fahrer des Wagens.
    Meine Frage ist, wenn ich mir einen Neuwagen kaufen möchte und diesen auf meinen Namen zulassen möchte, kann ich dann dennoch die Abwrackprämie bekommen?

  75. @ K. Frey
    Laut einer Antwort des BAFA auf einen ähnlich gelagerten Fall muss die Verschrottung und Abmeldung des Altfahrzeugs (Reihenfolge der beiden Schritte ist egal) “zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009″ erfolgen. Wenn wir das richtig interpretieren, ist Ihr Altfahrzeug bereits vor dem 14.01.2009 abgemeldet worden und nicht mehr prämienfähig. (ml)

  76. Hallo, habe da eine Frage zur Abwrackprämie:
    Ich besitze schon seit einigen Jahren einen Kastenwagen VW Caddy Bj.1996(2Sitze vorne und Ladefläche), den ich als Winterwagen nutze, dieser ist immer nur max. 6 Mónate angemeldet.
    Kann ich bei diesem Fahrzeug auch die Prämie bekommen.

  77. Hinweis an unsere Leser: Bitte wenden Sie sich mit Spezialfragen an die am Ende des Beitrags angegebene Servicenummer. Da die Blog-Redaktion als reine Nachrichtenredaktion bei abgeschlossenen Themen keine Nachrecherche durchführen kann, sind uns nachträgliche Ausgestaltungen von Regelungen und Gesetzen nicht bekannt.

    @ V. Ring: Wie eben vermerkt, ist uns nicht geläufig, wie solche Grenzfälle in der Praxis gehandhabt werden. Nach den Buchstaben der Regelung bei der Verabschiedung wäre ihr Auto nicht prämienfähig. (ml)

  78. kann man auch die Abwarckprämie für ein Auto bekommen, was bereits seit ca 2 1/2 Jahren abgemeldet ist?
    Immer noch in meinem Besitz. War vor Unfall ca 6 Jahre auf meinen Namen angemeldet. Steht seit Unfall auf Privatgelände.

  79. So, wie uns der Text bekannt ist, erfüllen Sie mit der Abmeldung tatsächlich die Voraussetzungen nicht. Dennoch raten wir, diese Frage direkt unter der angegebenen Servicenummer zu klären, da wir uns vorstellen können, dass Ihr Fall im Rahmen des Ermessensspielraums akzeptiert werden könnte, wenn das Auto seit der Abmeldung auf niemand anderen zugelassen wurde. Dafür spräche die politisch beabsichtigte konjunkturelle Wirkung der Prämie. (ml)

  80. Hallo,
    ich habe mein Fahrzeug in 2008 stillgelegt, weil die Reparaturkosten zu hoch waren. Jetzt ist es also nicht auf mich angemeldet. Muß ich es erst wieder zulassen, wenn ich die Abwrackprämie haben will? Ist das überhaupt möglich sie zu bekommen (weil das Auto ja nicht konstant angemeldet war)???

  81. Die Bestimmungen enthalten unseres Wissens keinen Passus, der einen bestimmten Erhaltungsgrad des Altwagens zum Zeitpunkt der Verschrottung vorschreibt. Im Übrigen ist die Gewährung eine Ermessenssache.

    Was Sie unter “übertragbar” verstehen, ist nicht klar ersichtlich. Sollte Ihre Frage darauf abzielen, ob der Neuwagen auf eine andere Person als den Halter des Schrottwagens zugelassen werden darf, lautet die Antwort: Nein. Halter und Neuwagen-Zulasser müssen ein und dieselbe Person und der Antragsteller sein. Nach Auszahlung der Prämie können Sie das Auto verschenken, verkaufen – was auch immer.

    Diese Antwort ist unverbindlich. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie bei der Hotline (s.o.). (ml)

  82. Besteht die Möglichkeit für ein Auto mit Totalschaden die Abwrackprämie zu bekommen?
    Ist diese Abwrackprämie “übertragbar”?

  83. Auch hier ist die Antwort: Eine derartige Beschränkung ist uns nicht bekannt. Sie würde auch vom Sinn her gegen die erklärte Absicht der Regierung, die Wirtschaft damit zu fördern, zuwiderlaufen. Allerdings besteht ohnehin nur dann eine Chance (denn es handelt sich um eine Kann-Regelung und ausdrücklich nicht um ein Anrecht), wenn Sie die beiden Neuwagen/Jahreswagen ebenfalls auf Ihren Namen kaufen und zulassen. Was in Ihrem Fall für Ihre (noch) Ehefrau ein Problem darstellen könnte. Denn die Bindung der Prämie an die Personenidentität von Altauto- und Neuwagenbesitzer ist eindeutig.

    Diese Antwort ist unverbindlich. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie bei der Hotline (s.o.). (ml)

  84. Hallo Herr Lang,
    ich befinde mich in Scheidung. Meine (noch) Ehefrau und ich haben jeweils ein Auto, welches die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen für die Prämie erfüllt. Beide Autos sind aber auf meinen Namen zugelassen. Meine Frau und ich denken derzeit über eine Nutzung der Prämie nach. Kann die Abwrackprämie in diesem Fall bei einem Neukauf von zwei Autos zweimal in Anspruch genommen werden?
    MfG

  85. Den Bestimmungen und Erläuterungen können wir keine Mindestfrist für den Besitz des Neuwagens/Jahreswagens entnehmen. Das wäre auch kaum vernünftig zu regeln, denn theoretisch kann ein Kunde mit einem solchen Neuwagen beim Händler vom Hof fahren und an der nächsten Straßenecke schuldlos einen Totalschaden erleiden. Zudem ist das Ziel der Prämie (als Bestandteil des Konjunkturpakets II) in erster Linie die Stärkung der Kfz-Wirtschaft in Deutschland. Dem wäre eine solche Mindestbesitzdauer jedoch abträglich. (ml)

  86. Gibt es eine Vorraussetzung wie lange der neue Wagen auf den Halter des Vorfahrzeugs zugelassen werden muss?

    LG

  87. Nach unseren Informationen ist die Beschränkung auf natürliche Personen als Halter bindend, eine OHG also nicht prämienberechtigt. Lassen Sie sich vom Autohändler erklären, welchen Weg er konkret vorschlägt und klären Sie diese Lösung anschließend am besten mit Ihrem Steuerberater ab. (ml)

  88. Hallo,

    wir haben ein kleines Geschäft und deshalb ist unser Auto auch auf das Geschäft zugelassen worden. Wir wollen unser altes Auto aufjedenfall los werden, eben durch die Abwrackprämie, da im Mai der TÜV abläuft.
    Jetzt habe ich allerdings erfahren das, wir die 2500 € nicht bekommen da es auf eine OHG läuft.
    Das kann doch wohl nicht wahr sein, nicht jeder kann sich in der heutigen Zeit noch einen Neuwagen leisten.
    Die meisten die diese Abwrackprämie bekommen würden, fahren ein altes Auto weil sie sich ja eben kein neues kaufen können.

    Gibt es evlt. Sonderregelungen, da alle Autohändler gemeint haben es sei kein Problem?!?

    Stephanie

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