Mit einer Insolvenz brechen nicht nur für die Eigentümer und Mitarbeiter des betroffenen Unternehmens harte Zeiten an, sondern sogar für Gläubiger, deren Forderungen zum Zeitpunkt der Insolvenz eigentlich beglichen sind. Eigentlich – denn seit einem Urteil des Landgerichts Coburg vom September (AZ: 13 O 334/08) kann der Insolvenzverwalter bereits ausgezahltes Geld wieder zurückfordern. RA Sven Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins, hat uns im Interview einige Tipps für betroffene Gläubiger verraten. (ml)
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