
Bilanzrechts-änderung
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wurde heute nach monatelanger Diskussion vom Deutschen Bundestag endlich verabschiedet. Es wird die Wirtschaft voraussichtlich in erheblichem Umfang finanziell entlasten und das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards stärken. Das bewährte HGB-Bilanzrecht bleibt im Kern erhalten und der handelsrechtliche Jahresabschluss die Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung.











