
Kreditverkäufe
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein für Sparkassenkunden wichtiges Urteil gefällt. Bei Banken war es bisher bereits üblich, Darlehen von Kunden, die mit der Rückzahlung in Verzug kommen, an Dritte zu veräußern. Diese fordern den Kredit – ohne Rücksicht auf eine gewachsene Kundenbindung nehmen zu müssen – anschließend oft umgehend zurück, bei Hypothekenkrediten notfalls per Zwangsversteigerung. Galt dies bisher nur für privatrechtliche Banken, lässt das aktuelle Urteil ein solches Vorgehen nun auch für öffentlichrechtlich organisierte Sparkassen zu.











