Bürgerentlastungsgesetz: Im neuen Jahr gibt es mehr Geld vom Fiskus

Ab Januar 2010 beschert das Bürgerentlastungsgesetz den Deutschen mehr Netto vom Brutto. Das wirft bei den Steuerzahlern jede Menge Fragen auf. Die Antworten auf die fünf häufigsten hat die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) hier zusammengestellt.

Wer profitiert vom Bürgerentlastungsgesetz?

In den Genuss der Entlastungen kommen rund 16 Mio. Beamte, Angestellte und Selbstständige.

Wie kommt es zu der Entlastung?

Ab 2010 werden Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung in größerem Ausmaß steuerlich absetzbar. Sie sind dann in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.

Bei der privaten Krankenversicherung gilt dies für die Basisleistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, abgesehen vom Krankengeld. Zudem wurden allgemein die Höchstbeträge für die steuerliche Absetzbarkeit der verschiedenen Vorsorgeaufwendungen aufgestockt: Angestellte können statt 1500 Euro (Verheiratete 3000 Euro) künftig 1900 Euro (3800 Euro) als Sonderausgaben geltend machen; Selbstständige statt 2400 Euro (4800 Euro) demnächst 2800 Euro (5600 Euro).

Werden diese Höchstbeträge nicht bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherung überschritten, können obendrein beispielsweise Beiträge zu Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung steuerlich geltend gemacht werden.

Wie viel bekomme ich mehr?

Welcher Betrag im Einzelfall anfällt, ist natürlich fallabhängig. Immerhin: Je nach Einkommen sind die Entlastungen erheblich – pro Jahr bis über 1000 Euro. Es lohnt sich also, sich darum zu kümmern.

Wie komme ich an das Geld?

Arbeitnehmer erhalten das Steuergeschenk automatisch: Bereits bei der ersten Gehaltsauszahlung 2010 wird die neue Regelung bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt.

Was soll ich damit machen?

Kluge Menschen verwenden das zusätzliche Geld möglichst nicht für den Konsum. Prof. Dr. Reinfried Pohl vom Vorstand der DVAG:

„Ich empfehle jedem eine professionelle Beratung nach dem Allfinanzkonzept. Gute Vermögensberater rechnen ihren Kunden schon jetzt aus, wie hoch die Entlastung ausfallen wird. Und sie erstellen eine maßgeschneiderte Strategie, um das Steuergeschenk optimal zu nutzen.“

Nur wenn die gesamte finanzielle Situation des Kunden berücksichtigt wird, lässt sich seriös entscheiden, ob das Geld in die Altersvorsorge, die Absicherung der eigenen Arbeitskraft oder der Gesundheit wandern sollte. (ots/ml)