Ganz klar: Im gewerblichen Rechtsschutz ist es der Verletzer, der zu prüfen hat, ob Rechte frei sind. Das gilt sogar dann, wenn zeitweise unklar ist, ob die Schutzrechte zu Recht bestehen. Die Fachredaktion anwalt.de erläutert die verzwickte Lage anhand eines realen Fallbeispiels. +++





