Unternehmenskredite

Finanzierungen für Unternehmen noch immer schwierig

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Die wirtschaftliche Erholung spiegle sich noch nicht in den Finanzierungsbedingungen für die Unternehmen wider, bemängelt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das Verhalten der Banken. In einer Sonderauswertung der neuen DIHK-Konjunkturumfrage zeigte sich, dass sich für 25 % der Betriebe die Kreditkonditionen gegenüber dem Vorjahr verschlechtert haben. Im Vergleich zur letzten Umfrage vom Herbst 2009 bedeutet das einen Rückgang um einen Prozentpunkt. Das bedeutet immerhin, dass drei von hundert Unternehmen bzw. hochgerechnet bis zu 100.000 Gewerbetreibenden Kredite sogar gänzlich verweigert wurden.

Insgesamt berichteten 28 % der vom DIHK befragten Betriebe von Finanzierungsschwierigkeiten. 9 % konnten mit ihrer Hausbank bessere Konditionen aushandeln. Dieser Anteil blieb gegenüber der Vorumfrage konstant und ist nach Meinung der Kammern auch auf die äußerst niedrigen Notenbankzinsen und somit günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten der Kreditinstitute zurückzuführen.

Der DIHK sieht vor diesem Hintergrund der genannten Zahlen zwar keine flächendeckende Kreditklemme in Deutschland. Die Antworten der Unternehmen zeigen laut DIHK jedoch, dass sich die Finanzierung für die hiesige Wirtschaft noch auf dünnem Eis bewegt – zumal die Kreditnachfrage angesichts der erst langsam wieder in Gang kommenden Investitionstätigkeit in den vergangenen Monaten eher zurückhaltend war.

Angesichts einer absehbaren Konjunkturbelebung dürften demnächst deutlich mehr Unternehmen Kredite nachfragen. Wenn die Betriebe dabei an Liquiditäts- und Finanzierungsgrenzen stoßen, so die Sorge des DIHK, könne dies einen nachhaltigen Aufschwung gefährden.

Die Ergebnisse der Sonderauswertung der DIHK-Konjunkturumfrage stehen in Broschürenform als kostenloser Download online zur Verfügung.

(DIHK/ml)

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  1. Finanzierungen können auch beteiligungsorientiert erfolgen.
    Kapital von Privat an Unternehmen [...] kann als stilles Gesellschaftskapital, als Genussrechtskapital oder als Anleihekapital oder als offene Gesellschaftsbeteiligung ( z.B. als Kommanditkapital, Aktienkapital etc. ) gegeben werden. Dabei sind in den Beteiligungsverträgen die Abgrenzungsmerkmale zu den Einlagengeschäften der Banken im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz einzuhalten. Grundsätzlich ist für die öffentliche Kapitalbeschaffung eine Bankenaufsichtsgenehmigung der BaFin in Frankfurt/Main – Abteilung Wertpapieraufsicht – erforderlich. Dies ist jedoch in “geringfügigen” Fällen dann nicht der Fall, wenn das kapitalsuchende Unternehmen nicht mehr als 20 Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren pro Finanzinstrument an dem Betrieb beteiligt ( siehe Verkaufsprospektgesetz § 8 f Abs. 2 Ziff. 3 ). Auf die Höhe des Beteiligungskapitals und auf die Höhe des aufzunehmenden Finanzierungsvolumens kommt es dabei nicht an. Es können mehrere Finanzinstrumente gleichzeitig eingesetzt werden, so daß im Einzelfall bis zu 60 Kapitalgeber als stille Beteiligte, Genussrechtsbeteiligte und Anleihekapitalgeber akquiriert werden können. Auf diese Weise läßt sich ein Kapitalvolumen von bis zu Euro 3 Mio. beschaffen, ohne daß es einer BaFin-Genhmigung bedarf. Infolgedessen gibt es für alle Unternehmen folgende Möglichkeiten und Finanzierungschancen: Kapital von Privat ohne Bankaufsichtsgenehmigung
    – Kapitalbeschaffung für kleine und mittlere Unternehmen ( KMU )
    – Beteiligungskapital für Unternehmen mit einem Kapitalmarktprospekt
    – Firmengründung mit Kapitalbeschaffung
    – Beteiligungskapital für Existenzgründer als Small-Capital-Finanzierung

    Beteiligungskapital-Beschafffung ohne BaFin-Prospekt: Mit dem Abschnitt III a des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (WVPG) – mit der Überschrift „Prospektpflicht für Angebote anderer Vermögensanlagen“ – wird der Geltungsbereich des WVPG zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt (§ 8 f Abs. 1). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen oder KG-Fondsanteile. Davon gibt es acht Ausnahmetatbestände, soweit die gesetzliche Eingreifkriterien unterschritten werden:

    1. Genossenschaften
    2. Versicherungen und Pensionsvereine
    3. (a) Maximal 20 Beteiligte pro Finanzinstrument
    oder aber (b) mehr Beteiligte, jedoch bei einem maximalen Beteiligungs-
    Gesamtbetrag bis Euro 100.000,– innerhalb von
    12 Monaten oder aber jeder (c) Kapitalgeber mit einer Mindestbeteiligung
    von über Euro 200.000,– und (d) bei Wertpapieren bei einer
    Mindestzeichnungssumme von über Euro 50.000,–
    4. Angebote an qualifizierte Anleger (z.B.
    Wertpapierhändler) und/oder an unter 100 nicht
    qualifizierte Anleger ( = Privatanleger )
    5. Anlageangebote, für die schon ein genehmigter Verkaufs-
    Prospekt besteht
    6. Beteiligungsangebote an einen bestimmten Personenkreis
    wie Arbeitnehmer ( = Mitarbeiterbeteiligung ) einschließlich der verbundenen
    Unternehmen
    7. Staatliche Emittenten ( Anstalten öffentlichen Rechts ) etc.
    8. Verschmelzung und Übernahme von Tochtergesellschaften

    Beschaffung von Kapital und Finanzierung über die Finanz- und Kapitalmärkte ( kapitalmarktorientierte Finanzierung )

    Die Beschaffung von Kapital und bankenunabhängiger Finanzierung [...] über die privaten Finanz- und Kapitalmärkte ist für jedes Unternehmen in allen Größenordnungen möglich und umsetzbar. Bis zu zwanzig Kapitalgebern bedarf es also keiner bankaufsichtsrechtlichen Genehmigung zur Kapitalbeschaffung. Erst bei größerem Kapital, wofür mehr als 20 private Geldgeber pro Finanzinstrument erforderlich sind, muß eine von der Wertpapieraufsicht ( BaFin in Frankfurt / Main ) genehmigte Kapitalmarktemission mit einem gestatteten bwz. gebilligten Kapitalmarktprospekt über ein Private Placement durchgeführt werden. Weitere kostenlose Auskünfte erteilt der Kapitalmarktexperte Dr. Horst Siegfried Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de auf entsprechende Anforderung.

    [Anmerkung der Redaktion: Angesichts des Informationsgehalts dieses Kommentars haben wir von einer kompletten Löschung zwar abgesehen und nur die werblichen Links entfernt, wir verweisen aber aus gegebenem Anlass auf unsere Regeln für Leserkommentare.]

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