Das hängt zuerst einmal vom Mietvertrag ab. Im Fall einer Zahnarztpraxis wollte der Vermieter aber nicht dulden, dass die Haustür für Patienten offen bleibt. Schließlich musste das Landgericht Itzehoe über den ungehinderten Zugang entscheiden. Die Fachredaktion anwalt.de erläutert das Urteil. +++





