Traurig aber wahr: Selbst kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen. Das kann ein externer Dienstleister sein oder ein befähigter Mitarbeiter. Wie ernst das Problem ist, haben wir die IT-Anwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff gefragt. +++
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