Nämlich dann, wenn der Müllfilter eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung blockiert und gar nicht zustellt, sondern verschwinden lässt. Dass der Empfänger damit keine Chance mehr hatte, auf die wichtige Post zu antworten, ließ die Hamburger Richter kalt. Die Fachredaktion anwalt.de kommentiert das Urteil. +++





