Der darf auch die Ressorts anderer im Auge behalten – zumindest dann, wenn er einer von mehreren GmbH-Geschäftsführern ist. Einerseits ist das operative Geschäft des Nachbarn tabu, andererseits darf man auf Auskunft pochen. Die Fachredaktion anwalt.de erklärt die Lage mit der Gesamtverantwortung. +++





