Wer sich um seinen Geschäftsbereich kümmert

Bild: Fotolia Der darf auch die Ressorts anderer im Auge behalten – zumindest dann, wenn er einer von mehreren GmbH-Geschäftsführern ist. Einerseits ist das operative Geschäft des Nachbarn tabu, andererseits darf man auf Auskunft pochen. Die Fachredaktion anwalt.de erklärt die Lage mit der Gesamtverantwortung. +++

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