Bei Material- und Herstellungsfehlern nach dem Kauf, wann denn sonst? – dachte sich ein Autokäufer. Und war damit im Recht, obwohl er die in den AGB gesetzten Wartungsintervalle nicht eingehalten hatte. Der Bundesgerichtshof nämlich wollte wissen, ob die Wartung überhaupt etwas geholfen hätte. +++





