BiBB-Mitteilung: Neue Ausbildungsordnung für Schornsteinfeger tritt zum 1. August in Kraft

Das Fegen von Schornsteinen macht nur noch einen geringen Teil der täglichen Arbeit von Schornsteinfe­gern aus. Ihre Arbeit ist erheblich anspruchsvoller geworden – vor allem seit der Klimaschutz und damit die Energieeffizienz von Heizungen zum politischen Ziel erklärt wurde. Nun hat auch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) auf die veränderten Anfor­derungen reagiert und die Ausbildungsordnung für Schornsteinfeger entsprechend modernisiert. Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2012 in Kraft.

Der Wandel im Energiebereich, der Schutz der Umwelt, neue Techniken für Feuerungs- und Lüftungsanlagen und nicht zuletzt neue EU-Regelungen für das Schornsteinfegerhandwerk haben den Rahmen für die Modernisierung der Ausbildungsordnung von 1997 abgesteckt. Kundenberatung und die Zusammenarbeit mit anderen ausführenden Gewerken zu Fragen der Energieeffizienz nehmen von nun an einen hohen Stellenwert in der Ausbildung der Schornsteinfeger ein.

Das moderne Berufsprofil erfordert daher wache Köpfe mit vielseitigen Kompetenzen in der Steuerungs- und Regeltechnik sowie Abgasmessung. Als Kundenberater müssen sich Schornsteinfeger zudem in den Bereichen Energieeffizienz, Umwelt-, Klima- und Brandschutz sowie Baurecht auskennen.

Entsprechend der neuen Ausbildungsordnung dauert die Ausbildung drei Jahre und findet im Betrieb und in der Berufsschule statt. Acht Wochen überbetriebliche Ausbildung wurden in der Ausbildungsordnung erstmalig und ausnahmsweise festgeschrieben, um die im Schornsteinfegerhandwerk üblichen kleinen Betriebe mit wenigen Mitarbeitern bei der Vermittlung aller Ausbildungsinhalte und der Gewährleistung eines hohen Ausbildungsniveaus zu unterstützen. Neu ist auch, dass der Unterricht in den Berufsschulen – im Regelfall als Blockunterricht – künftig kompetenzorientiert auf der Grundlage von konkreten beruflichen Aufgabenstellungen, also in Form so genannter Lernfelder, erfolgen wird.

Die modernisierte Ausbildungsordnung, die auch europarechtliche Vorgaben zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit umsetzt, tritt zum 1. August 2012 in Kraft.

Weitere Informationen zur neuen Ausbildungsordnung stehen auf der Website des BiBB zur Verfügung. (Quelle:BiBB/ml)