Arbeitsschutz und Unfallverhütung: Die Unterweisungspflicht gilt auch für Ferienjobs

Aus aktuellem Anlass weist die Berufs­genossen­schaft für Gesundheits­dienst und Wohlfahrts­pflege (BGW) darauf hin, dass auch Ferienjobber und Praktikanten die Gefahren am Arbeitsplatz kennen müssen – zumal sie besonders gefährdet sind: Wer nur vorübergehend in einem Betrieb arbeitet, kennt sich dort nicht so gut aus wie die Stammbelegschaft und trage daher ein besonderes Unfallrisiko. Um dieses so gering wie möglich zu halten, seien Ferienjobber und andere Aushilfskräfte, Praktikanten und Freiwilligendienstler vor Einsatzbeginn gründlich mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vertraut zu machen.

Der BGW betont, dass das nicht nur den Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Maschinen betreffe. Albrecht Liese, Präventionsleiter der BGW erklärt:

„Feuchtarbeit beispielsweise belastet die Haut, falsches Schuhwerk kann in vielen Bereichen zu Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen führen. Jedes Tätigkeitsfeld hat seine spezifischen Gefährdungen.“

Außerdem hebt der BGW hervor, dass für die Beschäftigung von Jugendlichen besondere Schutzbestimmungen gelten: Sie dürfen keine Arbeiten ausführen, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen. Ferner sind sie vor Unfallgefahren zu bewahren, die sie vermutlich wegen ihres noch nicht ausreichend entwickelten Sicherheitsbewusstseins oder aus mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwehren können.

Einen hilfreichen Flyer zum Thema („Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber – Was Arbeitgeber wissen müssen“) gibt es bei der DGUV kostenfrei als PDF zum Herunterladen. (Quelle: BGW/sp)