Bürokratieabbau: Kabinett beschließt die E-Government-Förderung

Dank eines neuen Gesetzentwurfs sollen Bürger und Unternehmen in Zukunft einfacher und schneller mit der Verwaltung kommunizieren können. Der vom Bundesinnenministerium beschlossene Entwurf soll mittels elektronischer Services besonders in ländlichen Räumen eine leicht zugängliche Verwaltungsinfrastruktur schaffen und überflüssige Bürokratie abbauen.

Der von Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich vorgelegte Gesetzentwurf regelt z.B., wie sich die persönliche Unterschrift auf Papier sinnvoll ersetzen lässt, etwa mithilfe der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises oder über De-Mail. Zeitaufwendige Behördengänge gehören damit der Vergangenheit an.

„Die elektronischen Dienste ermöglichen es in Zukunft jedem, seine Verwaltungsangelegenheiten im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Alltag rund um die Uhr im Internet zu erledigen. Damit leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels, zum Bürokratieabbau sowie zur Modernisierung der Verwaltung“,

betont Dr. Friedrich. Den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften gibt es als PDF zum Herunterladen. (Quelle: BMI/ff)