Verwaltungskosten kontra Ertrag: KPMG vergleicht die Vermögensbesteuerung

Die KPMG-Studie mit dem Titel „Vermögen­steuer – wer besteuert wie?“ vergleicht die Regelungen zur Besteuerung von Vermögen in Deutsch­land, Frankreich, Groß­britannien, Italien, den Nieder­landen, Öster­reich, der Schweiz und den USA. Dem Unter­nehmen zufolge machen die vermögens­abhängigen Abgaben lediglich zwischen 0,07 und 5 % der gesamten Steuer­einnahmen des jeweiligen Landes aus. Einzige Aus­nahme sei Frank­reich mit 8,6 % (zum Vergleich Deutsch­land: 2,8 %).

Der Anteil der Grund­steuer an den gesamten Steuer­einnahmen in Europa liege zwischen 0,5 % in Öster­reich und 5 % in Frank­reich (Deutsch­land: 2 %). Interessant ist auch das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Laut KPMG beträgt es zwischen 0,07 % in Italien und 0,8 % in Deutschland. Nur Frankreich nehme mit 2,4 % eine Sonderrolle ein.

Demgegenüber stehen die administrativen Kosten, die laut KPMG in allen Ländern zur Erhebung der Steuern prozentual weit über denen für die Erhebung anderer Steuerarten liegen. So werde z.B. in den USA geschätzt, dass der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer annähernd den gesamten durch diese Steuer erzielten Einnahmen entspricht.

KPMG gibt außerdem zu bedenken, dass ertragsunabhängige Steuern unmittelbar in die Vermögenssubstanz eingreifen. Das könne Unternehmen außergewöhnlich stark belasten, weshalb in allen untersuchten Ländern weitgehend auf die Besteuerung von Betriebsvermögen verzichtet werde. Dass den aktuellen Debatten zufolge die wiederbelebte Vermögensteuer aber Unternehmen mit einschließen soll, sei insbesondere aufgrund der ökonomischen Auswirkungen kritisch zu sehen.

Die komplette Studie gibt es bei KPMG als PDF zum Herunterladen. (Quelle: KPMG/sp)