Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen: Erste ESUG-Insolvenzen verlaufen weitgehend gut

Einer Studie von Roland Berger Strategy Consultants und Noerr zufolge sehen rund 40 % der Befragten ihre Erwartungen an das neue Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) erfüllt und erwarten in Zukunft deutlich weniger Liquidationsfälle. Es gibt aber auch Kritik.

Zunächst zu den Pluspunkten des Novellenpakets, das in seiner zweiten Phase zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 13. Dezember 2011, mit Berichtigung am 21. Dezember): Als besonders positiv wurde die Einführung eines vorläufigen Gläubigerausschusses (52 %) bewertet, der Ausbau des Insolvenzplanverfahrens (43 %) und die Stärkung der Eigenverwaltung (40 %).

Nachbesserungsbedarf sehen die Befragten bei den zum Teil sehr aufwendigen Rahmenbedingungen des Insolvenzverfahrens. So klagt laut Roland Berger mehr als die Hälfte der Beteiligten darüber, dass die Ermittlung der Gläubigerstruktur bei den angeschlagenen Firmen sehr kompliziert und zeitaufwendig sei. Ebenfalls bemängelten die Teilnehmer die gesetzlichen Anforderungen an den Eröffnungsantrag: Ein Drittel der Anträge auf Eigenverwaltung werde abgelehnt – in 44 % der Fälle, weil die Bescheinigung gemäß § 270b Insolvenzordnung nicht ausreichend sei. Jan von Schuckmann, Vorstand der Noerr Consulting AG, erklärt:

„In der Praxis geht dann wertvolle Zeit verloren. Diese Hürde sollte der Gesetzgeber durch eine genaue Präzisierung der Anforderungen an die Bescheinigung beseitigen.“

Für die Studie wurden 2800 Entscheider, darunter Gläubiger, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Richter, Investoren und Manager, zu ihren Erfahrungen mit dem neuen Insolvenzrecht befragt. Die ESUG-Studie 2012 (Erste Praxiserfahrungen mit der neuen Insolvenzordnung) gibt es bei Roland Berger kostenfrei als PDF zum Herunterladen. (Quelle: Roland Berger/sp)