Steuerdaten-Übermittlungsverordnung: Für elektronische Steuerdaten gilt eine Übergangsfrist bis 31. August

Für die zertifizierte Elster-Übermittlung von Steuerdaten haben Finanzbehörden eine Übergangszeit bis zum 31. August 2013 eingeräumt. Sie gilt für die Lohnsteueranmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, den Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und die zusammenfassende Meldung.

Die letzten Wochen hat das MittelstandsWiki wiederholt über Elster und ELStAM informiert. Die bisher bekannte Frist (1. Januar 2013) zur Elster-Übermittlung o.g. Daten wurde in die neue Übergangszeit geändert. Damit haben Unternehmen nun weitere acht Monate Zeit, sich auf die authentifizierte elektronische Datenübermittlung mit elektronischem Zertifikat vorzubereiten.

In der Übergangszeit werden Datenübermittlungen ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert; Unternehmen müssen also noch nicht im Elster-Online-Portal registriert sein. Diese einmalige Registrierung sollte jedoch spätestens im August 2013 erfolgen. (Quelle: Bund der Steuerzahler/sw)