Wer als Mitarbeiter über Kunden meckert, zerstört das Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmen und Beschäftigten. Wegen eines solchen Eintrags im Social Web fand das Verwaltungsgericht Ansbach sogar eine fristlose Kündigung trotz Mutterschutz in Ordnung – der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aber nicht. +++
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