Mit der Einführung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) werden die für 2012 beantragten Freibeträge nicht übernommen. Daher ist es unbedingt wichtig, dass Arbeitnehmer die Anträge auf Lohnsteuerermäßigung für 2013 neu stellen. Sabine Wagner sagt, wo es Mustertexte und Online-Formulare gibt. +++






