Deutscher Rentenversicherung Bund: Hochwassergeschädigte Firmen bekommen Aufschub für die Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber, die vom Hochwasser betroffen sind und deshalb ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig zahlen können, sollen laut Deutscher Rentenversicherung Bund eine Stundung für die Monate Mai bis September 2013 bei ihrer Einzugsstelle beantragen können. Auf Stundungszinsen, Säumniszuschläge und Mahngebühren werde in diesem Zusammenhang verzichtet.

Laut Deutscher Rentenversicherung Bund sollte in einem entsprechenden Antrag darauf hingewiesen werden, dass das Unternehmen unter Hochwasser gelitten habe. Als Nachweis reiche etwa eine Bestätigung der Gemeinde, Fotos des Betriebsgebäudes, auf denen die Schäden sichtbar seien, oder eine glaubhafte Erklärung, dass ein Hochwasserschaden eingetreten sei.

Genauere Informationen zu diesem Thema gibt es bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, beim kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer 0800-10004800 oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund/sp)