Solarenergie: TÜV Rheinland entwickelt PV-Sicherheitsstandard

Der TÜV Rheinland hat eine neue Prüfgrundlage für elektronische Komponenten und Mikro-Wechselrichter an Photovoltaikmodulen entwickelt. Die Norm 2 PfG 2305 soll Umweltbelastungen simulieren und die elektrische Sicherheit analysieren. Sie gilt für Geräte bis zu einer Systemspannung von 1500 V DC. Dazu zählen z.B. Anschlussdosen mit integrierter Elektronik zur Überwachung oder Leistungssteuerung von Solarmodulen.

„Mit der neuen Prüfgrundlage gehen wir über die bisherigen Normen für Anschlussdosen einerseits und für elektronische Komponenten andererseits hinaus. Denn Mikro-Wechselrichter oder Elemente zur Überwachung werden viel höheren Umweltbelastungen ausgesetzt, wenn sie im Modul verbaut werden“, erklärt Ralf-Martin Müller, Geschäftsfeldleiter Solarenergie beim TÜV Rheinland. Dies gelte insbesondere für die großen Temperaturschwankungen und die Hitzeentwicklung.

Die Prüfgrundlage umfasst u.a. Tests der Komponenten in der Klimakammer z.B. bei Temperaturwechseln von -40 bis +85° C über 1000 Stunden. Weitere mechanische Belastungsprüfungen, Isolationstests sowie Prüfungen mit UV-Bestrahlung würden im Labor vorgenommen, um Risiken der Überhitzung, Korrosion oder z.B. Stromschlagrisiken zu kontrollieren. Auch müssten die Komponenten die Isolationsklasse IP 55 erfüllen, um vor Schmutz, Staub und Nässe geschützt zu sein.

Unter die neue Prüfnorm fallen Stromrichter nach der IEC-62109-Serie, Komponenten wie z.B. Maximum Power Point Tracker sowie Geräte zur Überwachung nach IEC 61010 mit den Sicherheitsbestimmungen für Messgeräte. (Quelle:TÜV Rheinland/hw)