Verbraucherrechterichtlinie: Das neue Widerrufsrecht überrascht Online-Händler

Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. In einer Studie hat der Händlerbund nun die Antworten von 422 Online-Händlern ausgewertet, um den allgemeinen Wissensstand zu diesem Thema herauszufinden. Dabei kam heraus, dass die meisten Webshop-Betreiber auf die Neuerungen noch nicht vorbereitet sind. Denn auch wenn dem Verband zufolge bereits 84 % der befragten Händler von der Verbraucherrechterichtlinie gehört haben, haben sich beinahe ebenso viele (83 %) noch nicht auf die Umsetzung gefasst gemacht.

Ein weiteres Ergebnis war, dass knapp 50 % der Befragten von der einheitlichen Regelung innerhalb der Europäischen Union Vorteile für den E-Commerce erwarten, 80 % gehen jedoch nicht von höheren Umsätzen aus. Zudem wünschen sich knapp 88 % Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie.

Wie der Händlerbund hervorhebt, wird das neue Gesetz besonders stark das Widerrufsrecht beeinflussen. Deshalb hat er die wichtigsten Änderungen bereits in einem umfangreichen Hinweisblatt zusammengefasst, das es kostenfrei als PDF zum Herunterladen gibt, ebenso wie die wichtigsten Studienergebnisse. (Quelle: Händlerbund/sp)