Urheberrecht bei Veranstaltungen: GEMA und BVMV haben sich geeinigt

Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) haben einen Gesamtvertrag für die Musiknutzung im Veranstaltungsbereich unterzeichnet. Wie die GEMA erklärt, regelt er die Lizenzvergütung der Urheber und deren Verleger für die Nutzung ihres musikalischen Repertoires in künftig vier Tarifen.

Diese vier Tarife sind: Einzelveranstaltungen mit Livemusik (U-V) oder Tonträgerwiedergabe (M-V) sowie die Musiknutzung im Bereich von Musikkneipen (M-CD II 1) oder Clubs und Diskotheken (M-CD II 2).

Die neu vereinbarte Tarifstruktur ist laut GEMA linear ausgerichtet. Das heißt: Je größer die Veranstaltungsfläche und je höher das Eintrittsgeld, desto höher ist die urheberrechtliche Vergütung, die der Veranstalter leisten muss. Konzertveranstaltungen seien von der Strukturreform nicht betroffen. Für sie gelte seit 2010 ein eigenständiger Tarif.

Die neue Tarifstruktur gilt ab 1. Januar 2014. Weitere Informationen, FAQs sowie einen Tarifrechner gibt es unter GEMA. Für Fragen zu den neuen Veranstaltungstarifen hat die GEMA außerdem die kostenfreie Hotline 0800-4408000 geschaltet. (Quelle: GEMA/sp)