Einstiegsgeld im SGB II: Jobcenter prüfen Gründungsprojekte schärfer

Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat ergeben, dass Jobcenter das Einstiegsgeld für Hartz-IV-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen, zurückhaltender vergeben als früher. Wie das IAB erklärt, blieb der Erfolg der Gründungen oft hinter den Erwartungen der Jobcenter zurück. Dorthabe man daher einn stufenweisen Auswahlprozess entwickelt, um z.B. die unternehmerische Eignung von Gründungswilligen zu prüfen. Dabei würden mittlerweile restriktivere Anforderungen an potenzielle Gründer formuliert als unmittelbar nach Einführung des SGB II.

Bei der Bewertung von Gründungsprojekten kooperieren laut IAB die Jobcenter mit Externen. Wenn eine Tragfähigkeitsbescheinigung von einer sogenannten „fachkundigen Stelle“ wie der IHK vorliege, werde aber zumeist eine Einstiegsgeldförderung genehmigt.

Mit dem Einstiegsgeld können Gründungen durch Hartz-IV-Empfänger über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gefördert werden, mit dem Ziel, den Hartz-IV-Bezug zu beenden. Die Förderung sei eine Kann-Leistung und setze eine positive Prognose der Gewinne aus der Selbstständigkeit voraus.

Die Studie gibt es beim IAB kostenfrei als PDF zum Herunterladen. (Quelle: IAB/sp)