End-to-End E-procurement: Öffentliche Aufträge gehen künftig auf E-Rechnung

Mit der Verabschiedung einer neuen Richtlinie durch das EU-Parlament sind öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen ab sofort zur Annahme und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen verpflichtet.

Im nächsten Schritt soll eine europäische Norm für elektronische Rechnungstellung eingeführt werden, die – ähnlich wie SEPA – eine Vereinheitlichung des Prozesses auf EU-Ebene vorsieht. Geplant ist, innerhalb von 36 Monaten ein semantisches Datenmodell für die elektronische Rechnungstellung vorzulegen, das die verschiedenen nationalen Standards zusammenführt. Nach weiteren 18 Monaten wird die Umsetzung dann in der EU verpflichtend.

Diese Änderung betrifft u.a. das Projekt des Bundesverwaltungsamtes, das gerade ein deutsches Format unter dem Namen ZUGfeRD entwickelt. Die mit der Umsetzung betraute MACH AG begrüßt die Richtlinie, die mit der Vereinheitlichung des Formats Arbeitsprozesse optimiert und Fehler bei einem Übergang von einem nationalen System in ein anderes vermeidet. Insgesamt sollen Unternehmen mit der Vereinheitlichung 64,3 Mrd. Euro einsparen. (EU-Kommission/ff)