Open Data: Kommunen äußern sich zum Informationsweiterverwendungsgesetz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Entwurf für ein neues Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) veröffentlicht und lädt Kommunen ein, noch bis Ende Juni dazu Stellung zu nehmen.

Eventuelle Stellungnahmen zum neuen Gesetzentwurf müssen dem Ministerium bis zum 30. Juni 2014 vorliegen. Hintergrund der Novelle: Seit 2013 gelten in der EU neue Bestimmungen über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Die Änderungen zu der 2003 verfassten Richtlinie wurden nötig, da die verfügbaren Datenmengen seither erheblich zugenommen haben und sich die Technologien zur Datenanalyse und -verarbeitung stark weiterentwickelt haben.

Die Änderungsrichtlinie, die bis zum 18. Juli 2015 rechtlich umgesetzt sein muss, verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, Informationen, die nach den nationalen Bestimmungen zugänglich sind und unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, für weitere Verwendungszwecke bereitzustellen. Ziel ist es, vergleichbare Datensätze europaweit schnell und einfach zugänglich zu machen. Das funktioniert nur dann, wenn die Weiterverwendung in der EU unter gleichen Voraussetzungen erlaubt ist und nicht wie bislang unterschiedlichen Vorschriften und Verfahren der Mitgliedstaaten oder öffentlichen Stellen unterliegt. (Quelle: BMWi/ff)