Kleinanlegerschutzgesetz: Crowdfunding finanziert neue Geschäftsideen

Auf einer gemeinsamen Konferenz stellten das Institut für Mittelstandsforschung (IfM Bonn) und der Förderkreis Gründungs-Forschung e.V. (FGF) letzte Woche aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema Crowdfunding vor. Demnach stiegen die Investitionen im Bereich Crowdinvesting von 8,3 Mio. Euro in den ersten drei Quartalen 2013 auf 12 Mio. Euro im gleichen Zeitraum 2014.

Zunehmend bauen vor allem jüngere Unternehmensgründer auf die relativ neue Finanzierungsalternative, bei der sich über Internet-Plattformen möglichst viele Kleinanleger mit überschaubaren Beträgen an der Realisierung einer Geschäftsidee beteiligen. Auf der Konferenz wurde allerdings auch deutlich, dass Kleininvestoren nicht immer mit einer risikogerechten Rendite rechnen könnten, und deshalb eine maßvolle rechtliche Regulierung notwendig sei.

Geplant ist ein entsprechender Gesetzesentwurf, der einen Kompromiss zwischen dem Schutz der Kleinanleger und den Erfordernissen der Marktentwicklung erzielen soll. Nach Ansicht von Prof. Dr. Friederike Welter vom IfM Bonn sollte dabei allerdings der Markt „nicht überreguliert werden, da dies weder dem Charakter dieser neuen Finanzierungsform, noch dem Willen der vielen Klein-Investoren entspreche.“ (Quelle: IfM Bonn/FGF/rs)