Recht auf Vergessenwerden: Google löscht Suchergebnisse nur in Europa

Das vom europäischen Gerichtshof bestätigte „Recht auf Vergessenwerden“, das es Personen ermöglicht, negativ konnotierte Suchergebnisse entfernen zu lassen, ist kein internationales Recht. Wie Google mitteilt, werde man solche Suchergebnisse deshalb nicht weltweit löschen, sondern nur aus den Ergebnislisten der europäischen Varianten der Suchmaschine entfernen.

Ergebnisse, die Google.de oder Google.fr nicht anzeigt, bleiben demnach über Google.com auffindbar. Google erteilt damit Datenschützern, die seit Längerem ein weltweites „Vergessen“ fordern, eine deutliche Absage. Bei Google heißt es, kein Staat dürfe entscheiden, welche Inhalte die Nutzer aus einem anderen Staat zu sehen bekommen. (Quelle: Google/db)