Beteiligungsvertrag
Rechte und Pflichten genau fixieren
Von Dr. rer. nat. Jürgen Kaack, STZ-Consulting Group
Ein Beteiligungsvertrag wird bei einer Reihe von Geschäftsvorgängen erforderlich, in der Regel bei
- einem Verkauf von Anteilen an einen neuen Investor (siehe hierzu den Beitrag Finanzierungsalternativen im Mittelstand),
- der Aufnahme neuer Investoren im Zuge einer Kapitalerhöhung z.B. zur Realisierung von Wachstumsvorhaben (siehe auch hierzu die Beiträge Finanzierungsalternativen im Mittelstand und Finanzinvestor),
- dem vollständigen Verkauf des Unternehmens (siehe hierzu auch unter Geschäftsübernahme),
- einem Joint Venture mit einem anderen Unternehmen oder
- der Unternehmensnachfolge.
Der wesentliche Bestandteil ist die Aktionärsvereinbarung (die Inhalte gelten mit geringfügigen Anpassungen auch bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen) zwischen den Verkäufern, der Gesellschaft und dem Erwerber. Zum Beteiligungsvertrag gehört auch die Vereinbarung über die Transaktion an sich. Regelungen, die man im Rahmen der Aktionärsvereinbarung häufig antrifft, sind in betreffenden Beitrag dargelegt.
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| | Eine ausführliche Darstellung zu diesem Thema gibt der Online-Ratgeber „Finanzierungsalternativen für den Mittelstand“. Das Dokument steht im PDF-Format zur Verfügung, hat ca. 1,1 MByte Volumen und kann kostenlos heruntergeladen werden. |
Nützliche Links
- Aktionärsvereinbarung
- Alternative EU-Gesellschaften
- Garantien in Beteiligungsverträgen
- Investoren für Wachstumsvorhaben
- Squeeze-out
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