Beteiligungsvertrag

Stand: 22. September 2009

Rechte und Pflichten genau fixieren

Von Dr. rer. nat. Jürgen Kaack, STZ-Consulting Group

Ein Beteiligungsvertrag wird bei einer Reihe von Geschäftsvorgängen erforderlich, in der Regel bei

Der wesentliche Bestandteil ist die Aktionärsvereinbarung (die Inhalte gelten mit geringfügigen Anpassungen auch bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen) zwischen den Verkäufern, der Gesellschaft und dem Erwerber. Zum Beteiligungsvertrag gehört auch die Vereinbarung über die Transaktion an sich. Regelungen, die man im Rahmen der Aktionärsvereinbarung häufig antrifft, sind in betreffenden Beitrag dargelegt.

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