E-Government: E-Government: Behörde 2.0 hat immer offen

Deutsche Bürokratie neigt immer schon zum Wildwuchs. Aber je mehr Städte und Gemeinden E-Government einführen, desto größer wird die Hoffnung auf eine Reduzierung der Bürokratiekosten. Welche Behördengänge bereits online erledigt werden können, beschreibt Christine Lendt in ihrem Beitrag.

Die Behörde 2.0 hat immer offen

Von Christine Lendt

Mit der Bürokratie hat man es in Deutschland traditionell nicht leicht. Seit die Elektronische Signatur und der neue Personalausweis aber zuverlässigere Möglichkeiten der Authentifizierung zur Verfügung stellen, beginnen mehr und mehr Ämter, die eigene Verwaltung sowie die Kommunikation mit Bürgern und der Wirtschaft IT-gestützt abzuwickeln. Die Ansätze in der Praxis sind ermutigend, stellen mit Blick auf Gesamteuropa aber erst den Anfang dar.

Als Informationsvergeber gehören der Bund und die staatlichen Stellen bereits zu den besten Quellen im Web. Beim Bundesverwaltungsamt findet man etliche (z.T. abgeschlossene) Projekte aus den Bereichen E-Government und Elektronischer Datenaustausch. Dort erhält man außerdem einen guten Überblick über bereits eingeführte Produkte und Lösungen.

Nach den Initiativen BundOnline 2005 und Deutschland Online ist mittlerweile das Programm E-Government 2.0 angelaufen, zu dem auch die Projekte De-Mail und Bürgerportale gehören.

Wichtig: Diese Übersicht dient lediglich der Orientierung und ersetzt keinesfalls die fach­männische Beratung durch Rechts­experten. Die Inhalte wurden sorg­fältig recherchiert, dennoch sind Ab­weichungen vom tat­sächlichen Sach­verhalt nicht auszuschließen.

Elster erleichtert Abläufe

Elster ist mittlerweile eine feste Größe. Immer mehr Privatleute und Betriebe schätzen die Möglichkeit, ihre Steuererklärungen via Internet ans Finanzamt zu übermitteln. Teilweise ist das ohnehin schon Pflicht, etwa bei Lohnsteuerjahresbescheinigungen und Umsatzsteuervoranmeldungen. Inzwischen kann die Steuererklärung in fast allen Bundesländern digital signiert werden.

Bei „Elster Basis“ funktioniert das mit einem Softwarezertifikat der Finanzverwaltung. Es ist verschlüsselt und kann nur zusammen mit einem selbst gewählten Passwort aktiviert werden. Einen höheren Schutz bieten „Elster Spezial“ und „Elster Plus“: Hier wird das Zertifikat auf einem USB-Stick oder per Signaturkarte gespeichert. Es kann also nicht unbemerkt entwendet oder kopiert werden. Wer seine Steuererklärung elektronisch unterschreiben möchte, sollte sich allerdings rechtzeitig um die Registrierung kümmern, denn das Verfahren kann ein paar Tage dauern.

Eine ausführliche Anleitung in allen Einzelheiten gibt der Benutzerleitfaden zum Download (4,8 MByte).

Die DRV digitalisiert Archive

Bei der Deutschen Rentenversicherung häufen sich digitale Aktenberge, die mittlerweile zu den größten prozessgesteuerten Archiven Europas zählen. Die Umwandlung ist längst keine Hürde mehr. Schon auf der CeBIT 2007 wurde am Praxisbeispiel demonstriert, wie z.B. der NetSigner der Virtuellen Poststelle (VPS) bei der Digitalisierung von Papierdokumenten für Batchsignaturen eingesetzt werden kann. Die Zertifizierung erfolgt über das interne Trust Center der Deutschen Rentenversicherung. Der laufende eService der DRV funktioniert mit Signaturkarten.

Gerichte akzeptieren Online-Unterlagen

Auch Justitia zeigt sich den elektronischen Möglichkeiten gegenüber alles andere als blind: Schriftwechsel mit Gerichten können bereits komplett online abgewickelt werden. Von zentraler Bedeutung ist hier das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), das ebenfalls die Virtuelle Poststelle nutzt: Die Software verwendet besondere Sicherheitsmechanismen und Protokolle für den Datenaustausch, die den Verlust von Nachrichten ebenso verhindern wie die Einsichtnahme oder Veränderung durch Unbefugte. Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein 24-Stunden-Zugang zu Gerichten und Justizbehörden. Unterlagen können bis zur letzten Minute vor Fristablauf eingereicht werden. Man gewinnt an Sicherheit, spart Zeit und Kosten.

Fazit: Häufige Behördengänge werden leichter

Echte E-Government-Möglichkeiten sind weit mehr als Formulardownloads von der Ämterwebsite. Gesicherte elektronische Behördenkommunikation erfordert in jedem Fall ein wenig Einarbeitung und zahlt sich daher momentan vor allem für Unternehmen aus, die regelmäßig mit denselben Stellen zu tun haben. Für das Finanzamt gilt das sowieso, bei etlichen kann sich aber z.B. auch der Zugang zum Elektronischen Briefkasten des Bundespatentgerichts lohnen.

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